Verpflegungsmehraufwand
Mit dem Verpflegungsmehraufwand werden die Aufwendungen bezeichnet, die ein Beschäftigter tätigen muss, um sich außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes zu versorgen. Für die sogenannten Spesen werden Pauschalbeträge angesetzt.
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Verlustzuweisung
(vorheriger Begriff)
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Verpflegungspauschale
(nächster Begriff)