Barlohnumwandlung
Bezeichnung für die Gehalts- oder Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit 2002 ein Anrecht haben. Mit der Umwandlung von Barlohn in Versicherungsansprüche können Arbeitnehmer steuerbegünstigt Altersvorsorge betreiben. Die Rentenleistungen müssen dann im Rentenbezug versteuert werden.
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Bankenaufsicht
(vorheriger Begriff)
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Basel II
(nächster Begriff)