Barlohnumwandlung

Bezeichnung für die Gehalts- oder Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit 2002 ein Anrecht haben. Mit der Umwandlung von Barlohn in Versicherungsansprüche können Arbeitnehmer steuerbegünstigt Altersvorsorge betreiben. Die Rentenleistungen müssen dann im Rentenbezug versteuert werden.