Bahncard Steuervorteil

Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bahncard stellt dann einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn sie lediglich für die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz genutzt wird. Wird die Bahncard auch für Dienstreisen genutzt, können die Kosten der Karte steuerfrei bezogen werden. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Fahrtkosten durch den Kauf der Bahncard reduziert werden, d.h. dass die Ersparnisse für Dienstreisen überwiegen.