Splittingtarif
Begriff aus dem Einkommensteuerrecht, der den Steuertarif für zusammen veranlagte Ehepaare bezeichnet. Beim Splittingtarif wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten addiert und dann halbiert (Splitting). Für dieses Einkommen wird die jeweilige Einkommensteuer angewendet. Die daraus ermittelte Einkommensteuer wird verdoppelt.
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Splittingtabelle
(vorheriger Begriff)
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Staatsquote
(nächster Begriff)