Progressionsvorbehalt

Bezeichnung aus dem Steuerrecht für Einkünfte, die zwar steuerfrei sind, jedoch den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöhen. Der Progressionsvorbehalt findet vor allem bei Lohnersatzleistungen Anwendung, also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Die Leistungen selbst bleiben zwar steuerfrei. Jedoch werden die Einkünfte den übrigen Einkünften hinzugerechnet, so dass sich der Steuersatz erhöht. Dem Progressionsvorbehalt liegt der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugrunde.