Privates Veräußerungsgeschäft

Wer gelegentlich Käufe und Verkäufe von Gütern innerhalb kurzer Zeit tätigt (Daytrading), betreibt ein privates Veräußerungsgeschäft, dessen Gewinne im Rahmen der sonstigen Einkünfte versteuert werden müssen. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer sind private Veräußerungsgeschäfte für Käufe ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich steuerpflichtig.