Kraftfahrzeugsteuer
Für das Halten eines Kraftfahrzeugs ist die Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Der Fahrzeughalter muss die Kraftfahrzeugsteuer ab Zulassung und bis zur Abmeldung zahlen. Seit dem 1. Juli 2009 steht die Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zu. Die Kraftfahrzeugsteuer hat das Ziel, Einnahmen des Staates für das Gemeinwesen zu produzieren. Die Höhe und Grundlage der Kraftfahrzeugsteuer wurde häufig geändert. Für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt eine CO2-Besteuerung, wobei zunächst ein hubraumbezogener Sockelbetrag erhoben wird, der um einen einheitlichen Steuersatz je Gramm des für den Pkw ausgewiesenen CO2-Wertes pro Kilometer ergänzt wird.
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Konvergenzkriterien
(vorheriger Begriff)
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
(nächster Begriff)