Körperschaftsteuer (KöSt)

Besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer teilen sich Bund und Länder. Für die Ermittlung der Körperschaftsteuer wird das in einem erzielte Einkommen der Körperschaft herangezogen.