Konvergenzkriterien
Festlegung von vier Konvergenzkriterien im EU-Vertrag, um die Wirtschafts- und Währungsunion in der EU umsetzen zu können. Jeder Mitgliedsstaat muss die Konvergenzkriterien dauerhaft erfüllen. Mit den Konvergenzkriterien soll erreicht werden, dass die wirtschaftlichen Entwicklungen in den Teilnehmerländern in die gleiche Richtung laufen. Zu den Konvergenzkriterien zählen:
- Keine übermäßigen öffentlichen Defizite.
- Preisstabilität, d.h. die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte von den besten Ländern abweichen.
- Langfristige Zinssätze, die nicht dauerhaft über 2 Prozentpunkte über den Sätzen der drei besten Länder liegen dürfen.
- Wechselkurs, der in den letzten beiden Jahren vor Einführung des Euro nicht starken Schwankungen unterliegen darf.
Wenn die Konvergenzkriterien nicht erfüllt werden, erstellt die Europäische Kommission einen Bericht. Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldstrafen.
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Konvergenz
(vorheriger Begriff)
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Kraftfahrzeugsteuer
(nächster Begriff)