Kleinunternehmer
Bezeichnung aus dem Steuerrecht für einen Unternehmen, dessen Umsatz im letzten Kalenderjahr nicht über 17.500 EUR gelegen hat und der voraussichtlich im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz erzielen wird. Der Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer abführen. Ein Kleinunternehmer kann allerdings auch nicht die in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen.
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Kirchensteuer
(vorheriger Begriff)
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Kohäsionsfonds
(nächster Begriff)