Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird in Deutschland als Prozentsatz von der Einkommen- bzw.- Lohnsteuer erhoben. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern eingezogen. Der Steuersatz liegt bei 9 Prozent der Einkommensteuerschuld. In Baden-Württemberg und Bayern liegt der Steuersatz bei lediglich 8 Prozent. Das Recht auf Erhebung der Kirchensteuer ergibt sich aus Artikel 140 Grundgesetz.
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Kinderbetreuungskosten
(vorheriger Begriff)
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Kleinunternehmer
(nächster Begriff)