Untersuchungsausschuss
Kontrollinstrument des Parlaments, das Missstände im öffentlichen Leben oder Fehlverhalten von Personen, zum Beispiel Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern, aufklären soll.
Im Bundestag können mindestens 25 % der Abgeordneten erzwingen, dass ein Unter-suchungsausschuss eingesetzt wird.
Untersuchungsausschüsse tagen in der Regel öffentlich, alle Fraktionen des Parlaments sind entsprechend ihrer Fraktionsgröße vertreten.
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Unterhaus
(vorheriger Begriff)
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Unverletzlichkeit der Wohnung
(nächster Begriff)