Bundesgleichstellungsgesetz

Das im Jahr 2001 eingeführte Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung fördern. Dies soll durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden. Im öffentlichen Dienst werden seitdem bei gleicher Qualifikation bevorzugt weibliche Personen eingestellt.