BKA-Gesetz
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Kurzform für Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten. Das BKA-Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamtes. Mit dem neuen BKA-Gesetz wird dem BKA künftig die Abwehr terroristischer Gefahren über Landesgrenzen hinweg erlaubt.
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Betriebsrat
(vorheriger Begriff)
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Blauhelme
(nächster Begriff)