Betriebsrat
Betriebsrat bezeichnet die von den Beschäftigten eines Betriebes gewählte Interessenvertretung.
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Aufgabe des Betriebsrats ist die Wahrnehmung der im Betriebsverfassungsgesetz geregelten innerbetrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung.
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Bedingungsloses Grundeinkommen
(vorheriger Begriff)
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BKA-Gesetz
(nächster Begriff)