Arbeitgeberverband
Ein Arbeitgeberverband ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern aus gleichen Sparten, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung in sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
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Als Tarifpartner der Gewerkschaften vertreten sie vor allem in Tarifverhandlungen die Interessen ihrer Mitglieder.
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APO
(vorheriger Begriff)
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Arbeitslosengeld II
(nächster Begriff)