Akkreditierung
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Hierbei handelt es sich um den förmlichen Amtsantritts eines diplomatischen Vertreters durch Vorlage des Akkreditivs (Beglaubigungsschreiben) beim Staatsoberhaupt des Empfangsstaates.
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Akklamation
(vorheriger Begriff)
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AKP-Staaten
(nächster Begriff)