Absolute Mehrheit
Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, die insgesamt möglich sind.
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Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:
- die Anwesenden oder
- die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl).
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Abschiebung
(vorheriger Begriff)
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Abstimmung
(nächster Begriff)