1-Euro-Job
Ein-Euro-Jobs sind "Arbeitsgelegenheiten" im Sinne des § 16 Abs.3 SGB II. Es wird kein Arbeitsentgelt, sondern eine "Mehraufwands-entschädigung" gezahlt, da die Grundsicherung ALG II unverändert während der Beschäftigung weitergewährt wird.
Die Höhe dieser „Mehraufwandsentschädigung“ ist zwar im Gesetz nicht festgelegt, der frühere Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hat aber eine Entlohnung von ein bis zwei Euro pro Stunde empfohlen. Somit soll Empfängern des neuen Arbeitslosengeld II ein zusätzliches Einkommen ermöglicht werden, welches nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Das Ziel der 1-Euro-Jobs besteht darin, für die Betroffenen die Arbeitsmöglichkeiten im sogenannten Ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Beschäftigten erscheinen nicht in der Arbeitslosenstatistik.
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Abberufung
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