Beitragserhöhung PKV

Beitragserhöhungen werden durch steigende Kosten im Gesundheitswesen und der damit verbundenen zunehmenden Beanspruchung der Versicherungsleistungen verursacht. Die tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen vergleicht der Versicherer jedes Jahr mit den kalkulierten Versicherungsleistungen.

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Ergibt sich dabei eine Veränderung von mindestens 10 %, dann werden alle Beiträge vom Versicherer überprüft und je nach Genehmigung geschieht eine Anpassung durch einen Treuhänder. Dies gilt übrigens auch für die Erhöhung der Selbstbeteiligung laut §§ 8b, 18 MB/KK und § 8b MB/KT.

Werden während der Laufzeit eines Vertrages individuelle Änderungen im Versicherungsschutz vereinbart, kommt es ebenfalls zu Beitragsänderungen. Bei diesen Änderungen gilt dann zwar das tatsächliche Eintrittsalter, aber es werden alle bis dahin vorhandenen Altersrückstellungen angerechnet, vorausgesetzt der Versicherer und der Musterbedingungsbereich bleiben gleich.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit der "Vergreisung der Tarife", denn wegen der Wettbewerbsfähigkeit werden neue Tarife auf den Markt gebracht. Das hat zur Folge, dass junge Versicherer abwandern, ohne dass Neue hinzukommen. Auch kommt es zu sprunghaften Beitragsanpassungen, wenn die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen werden. Allerdings muss der Versicherer allen Versicherungsnehmern die Übernahme in den neuen Tarif, ohne eine erneute Gesundheitsüberprüfung und Risikozuschläge gewähren.