Beihilfeberechtigte

Zu den Beihilfeberechtigten zählen in der PKV Beamte, Richter, Pensionäre, Berufssoldaten sowie berücksichtigungsfähige Angehörige. Es müssen lediglich Restkosten privat abgesichert werden.

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Beihilfeberechtigte erhalten aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einen Teil der Krankheitskosten bezahlt. Dies ist dem Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitnehmern gleichzusetzen. Die Beihilfe unterscheidet sich von Land zu Land und Familienstand sowie Kinderzahl. Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes können beihilfeberechtigt sein.

Über die PKV muss dieser Personenkreis lediglich die sogenannten Restkosten absichern. Je nach Land und Familienstand liegt der Zuschuss bei 50 bis 70 Prozent. Die privaten Krankenversicherungen bieten abgestimmte Tarife an. Über einen Beihilfeergänzungstarif können die Leistungen abgedeckt werden, die von der Beihilfestelle nicht übernommen werden.

Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Annahmezwang für die Privatversicherer mit einem maximalen Risikozuschlag von 30 Prozent.