Berufsunfähigkeit und PKV
Spätestens dann, wenn ein privat Versicherter auf absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig wird, muss er sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit und PKV beschäftigen. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, endet automatisch die Krankentagegeldversicherung. Daher ist der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, um als privat Versicherter auch weiterhin über ein geregeltes Einkommen zu verfügen und die Beiträge für die PKV zahlen zu können.
Die Beitragszahlung ändert sich im Falle einer Berufsunfähigkeit bei der PKV nicht, da sich der Beitrag nicht am Einkommen, sondern am Eintrittsalter, Geschlecht, Tarif und Gesundheitszustand des Versicherten orientiert. Das heißt, dass die Berufsunfähigkeit und die PKV völlig unabhängig voneinander bewertet werden müssen. Viele private Krankenversicherungen bieten heute allerdings einen Kombi-Tarif an, bei dem neben dem allgemeinen Versicherungsschutz auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen wird.
-
Berufsanfänger Krankenversicherung
(vorheriger Begriff)
-
Besondere Wartezeit
(nächster Begriff)