Befreiung von der Versicherungspflicht
Um sich privat in der Krankenversicherung versichern lassen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Selbstständige, Freiberufler und Beamte erhalten prinzipiell den Status des privat Versicherten und können sich privat versichern. Alle anderen müssen einen bestimmten Bruttoverdienst haben, um Mitglied bei der PKV werden zu können. Diese Versicherten sind mit dem Risiko versichert, bei eintretender Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit ihren freiwilligen Status zu verlieren und in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgehen zu müssen.
Für solche Fälle hat der Gesetzgeber ein Recht zur Befreiung von der Versicherungspflicht verabschiedet. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann über einen Antrag bei der zuständigen GKV genutzt werden, der drei Monate seit Beginn der gesetzlichen Versicherungspflicht schriftlich gestellt werden muss. Im SGB V § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht lassen sich nähere Informationen über diese Befreiung finden.
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Beamtenöffnungsaktion
(vorheriger Begriff)
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Befreiungsmöglichkeit für Studenten
(nächster Begriff)