Befreiungsmöglichkeit für Studenten

Studenten sind während des Studiums versicherungspflichtig und müssen bereits vor Aufnahme des Studiums ihre Krankenversicherung nachweisen. Mit der Befreiungsmöglichkeit für Studenten können sich künftige Akademiker von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und sich privat versichern lassen.

Anzeige

Nur wenige Studenten wissen, dass sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und sich privat versichern lassen können. Mit der Befreiungsmöglichkeit für Studenten schuf der Gesetzgeber eine Lücke, die es Studenten erlaubt, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Mit dem sogenannten „Befreiungsantrag“ bei der bisherigen Krankenkasse kann der Student innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, die mit der Einschreibung ins erste Semester beginnt, von der Befreiungsmöglichkeit für Studenten Gebrauch machen.

Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden. Da private Krankenversicherung häufig Studententarife anbieten, ist es für Studenten eine attraktive Möglichkeit, sich privat zu versichern. Nutzen Studenten die Befreiungsmöglichkeit für Studenten, sollten sie sich vor Abschluss der privaten Krankenversicherung professionell über die möglichen Tarife für Studenten im Hinblick auf ihre Zukunft beraten lassen.