Beamtenöffnungsaktion
Beamte können wählen, wie sie sich krankenversichern möchten. Sie haben entweder die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Die Beamtenöffnungsaktion ist für Beamte auf Probe vorgesehen. Beamte auf Probe sind generell alle Beamten für eine bestimmte Zeit unmittelbar nach der Verbeamtung. An der Beamtenöffnungsaktion nehmen jene Gesellschaften teil, die sich verpflichtet haben, Beamten auf Probe innerhalb von sechs Monaten nach deren Verbeamtung einen privaten Krankenversicherungsschutz anzubieten.
Dies erfolgt auch, wenn der Beamte an einer bestimmten Vorerkrankung leidet. Er muss Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angeben. Eine nachträglich festgestellte chronische Krankheit oder eine anderweitige Einschränkung, die nicht angegeben worden ist, kann der Versicherer zum Anlass nehmen, die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung zu kündigen. Beamtenöffnungsaktion hat den Vorteil, dass Versicherer trotz einer Reihe von Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz mit einem bis zu 30-prozentigen Risikoaufschlag gewähren.
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Beamtenanwärter in der PKV
(vorheriger Begriff)
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Befreiung von der Versicherungspflicht
(nächster Begriff)