Auszahlung von Versicherungsleistungen
In den jeweiligen Bedingungen der privaten Krankenversicherer wird über die Auszahlung von Versicherungsleistungen informiert. Danach muss der Versicherer eine Auszahlung der Versicherungsleistungen nur dann vornehmen, wenn der Versicherte gemäß den Vertragsbedingungen alle notwendigen Nachweise erbracht hat. Die an die Versicherung eingereichten Rechnungsbelege und Leistungsunterlagen gehen in das Eigentum der Versicherung über. Das Mitglied einer privaten Krankenversicherung muss alle Rechnungen im Original einreichen. Kopien werden als Nachweis nicht anerkannt.
Auf den Arztrechnungen müssen detaillierte Angaben zum versicherten Patienten, die Krankheitsbezeichnungen entsprechend der Diagnose sowie alle weiteren Behandlungsdaten und Einzelleistungen aufgeführt sein. Wenn sich ein privat Versicherter in eine Klinik zum stationären Aufenthalt begibt, übernimmt diese die Abrechnung mit dem Versicherer. Auf der Card für privat Versicherte ist aufgeführt, welche Leistungen versichert sind. Wahlärztliche Leistungen begleicht der Patient direkt nach Rechnungserhalt beim Krankenhaus.
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Aussteuerung
(vorheriger Begriff)
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Außergewöhnliche Belastung in der PKV
(nächster Begriff)