Aufsichtsbehörde PKV
Aufsicht führende Behörden finden sich sowohl für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. Diese Behörden übernehmen die Aufgabe, die Tätigkeit von Krankenversicherungen zu überprüfen. Wenn sich beispielsweise Manager zu hohe Gehälter zahlen, werden zumindest im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Reduzierungen gefordert. Wenn Patienten Streitigkeiten mit ihrer Krankenversicherung haben, können sie sich an eine jeweilige Aufsichtsbehörde der PKV oder gesetzlichen Krankenversicherung wenden.
Allerdings vertritt die zuständige Aufsichtsbehörde der PKV oder GKV in der Regel keine Einzelinteressen. Wenn Versicherte bestimmte Ansprüche (beispielsweise falsche Beitragsberechnung) durchsetzen möchten, denen sich ein Versicherer verweigert, bleibt nur der Weg, einen gerichtlichen Beschluss zu erwirken. Die Aufsichtsbehörde der PKV ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie nimmt allerdings nicht nur Kontrollaufgaben bei privaten Krankenversicherungsunternehmen wahr. Sie ist gleichzeitig zuständig für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sowie alle weiteren Versicherungsunternehmen.
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Aufrechnung der PKV
(vorheriger Begriff)
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Auslandsaufenthalt
(nächster Begriff)