Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz genannt AGB) werden für viele Verträge als typisierte Bedingungen aufgestellt. Im Prinzip regeln allgemeine Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien. Damit allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Vertrag allgemein wirksam werden, muss eine Vertragspartei ausdrücklich auf deren Anwendbarkeit im nachfolgenden Geschäftsverkehr hinweisen. Dieser Hinweis muss dem anderen Vertragspartner in zumutbarer und verständlicher Weise zur Kenntnis gebracht werden.
Wirksam werden die AGB erst, wenn sie von der entsprechenden Partei akzeptiert werden. Werden individuelle Absprachen zwischen den Vertragsparteien getroffen, erhalten diese immer Vorrang gegenüber anderslautenden Bestimmungen in den AGB. Eine spezielle Form der AGB bezeichnen die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) einer privaten Krankenversicherung. In den AVB werden die Rechte und die Pflichten des Versicherers und seiner Kunden geregelt. Neben den Musterbedingungen für die privaten Krankenversicherungen fließen hier alle speziellen Tarifbedingungen und Tarife des Krankenversicherers ein.
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Alkoholklausel
(vorheriger Begriff)
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Allgemeine Krankenhausleistungen
(nächster Begriff)