Ende der Versicherungspflicht
Das Ende der Versicherungspflicht ist für Arbeiter und Angestellte der Zeitpunkt, ab dem sie über eine Krankenversicherung selbst entscheiden können. Sie können die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wählen oder sich für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Für das Ende der Versicherungspflicht hat der Gesetzgeber klare Regelungen (Versicherungspflichtgrenze) geschaffen. Erst mit dem Überschreiten dieser jährlich von der Regierung festgelegten Grenze während eines Versicherungsjahres entstehen Voraussetzungen für das Beenden einer Versicherungspflicht.
Bei Arbeitnehmern werden alle zusätzlichen Zahlungen des Arbeitgebers, beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld, berücksichtigt. Gesetzliche Krankenkassen müssen betroffenen Mitgliedern das Ende einer Versicherungspflicht mitteilen und über die gesetzlichen Möglichkeiten eines Austritts informieren. Der Arbeitnehmer hat für die Kündigung einer Mitgliedschaft bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die folgenden zwei Wochen Zeit. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Krankenversicherungspflicht müssen sich Arbeitnehmer umgehend nach dem Einreichen der schriftlichen Austrittserklärung bei einer privaten Krankenversicherung anmelden.
Für den Wechsel in die private Krankenversicherung muss neben den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch die Risikoprüfung (Prüfung von objektiven und subjektiven Risiken) absolviert werden.
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Eintrittsalter
(vorheriger Begriff)
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Entbindung von der Schweigepflicht
(nächster Begriff)