Beihilfe
Die Beihilfe steht für ein Krankenfürsorgesystem für Beamte und deren nicht berufstätigen Angehörigen. Für Beamte und weitere Berechtigte übernimmt ein Dienstherr die Fürsorgepflicht. Das ist verbunden mit der Übernahme eines Teiles der anfallenden Behandlungskosten für die allgemeine medizinische Versorgung. Während Personen mit einem Beamtenstatus selbst über einen Anspruch in Höhe von 50 Prozent Beihilfe haben, erhalten deren Ehepartner einen um 20 Prozent erhöhten Zuschuss. Kinder der Beamten haben einen Anspruch in Höhe von 80 Prozent.
Alle weiteren Kosten, die in einer Krankenversorgung auftreten können, werden durch Beihilfetarife der privaten Krankenversicherer abgesichert. Je nach Dienstherr (Bund, Bundesland) gelten unterschiedliche Beihilfeverordnungen. Sowohl der Bund als auch die Länder bieten als jeweiliger Dienstherr sehr unterschiedliche Leistungen für ihre Beamten an. Für die Angehörigen von Bundeswehr, Polizei- und Grenzschutz gelten zusätzliche gesonderte Bestimmungen.
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Beginnverlegung
(vorheriger Begriff)
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Beihilfebemessungssatz
(nächster Begriff)