Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist als juristische Person darauf ausgelegt, einen wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. In Deutschland existieren folgenden Formen der Kapitalgesellschaft:

An der Kapitalgesellschaft können sich Geldgeber am Kapital des Unternehmens beteiligen, ohne in die Unternehmensführung einzugreifen.