Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist als juristische Person darauf ausgelegt, einen wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. In Deutschland existieren folgenden Formen der Kapitalgesellschaft:
- Aktiengesellschaft,
- Kommanditgesellschaft auf Aktien,
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
An der Kapitalgesellschaft können sich Geldgeber am Kapital des Unternehmens beteiligen, ohne in die Unternehmensführung einzugreifen.
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Kapitalflussrechnung
(vorheriger Begriff)
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Kapitalherabsetzung
(nächster Begriff)