Societas Europaea

Bei der Societas Europaea (SE) handelt es sich um eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der EU. Daher wird die Societas Europaea auch als Europäische Gesellschaft oder Europa-AG bezeichnet.

Mit der Rechtsform einer Societas Europaea können Unternehmen in der gesamten EU als rechtliche Einheit auftreten und die Geschäfte in der Holding bündeln. Zur Gründung einer SE ist ein Mindestkapital von 120.000 Euro erforderlich. Der Sitz des Unternehmens muss in der EU sein. Das Kapital wird in Aktien ausgegeben, bei denen der Aktionäre nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.