Lock-Up-Frist
Mit der Lock-Up-Frist oder auch Sperrfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem die Altaktionäre nach dem Börsengang ihre Anteile nicht verkaufen dürfen. Zweck der Lock-Up-Frist ist es, einen dramatischen Kurseinbruch der neu notierten Aktien durch den Verkauf großer Aktienpakete zu verhindern.
-
Liquide Mittel
(vorheriger Begriff)
-
Lombardfähigkeit
(nächster Begriff)