Lebensversicherung
Die Lebensversicherung im Überblick
Unterscheidungsmöglichkeiten bei der Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung dient vor allem der eigenen Absicherung im Alter. Zusätzlich kann durch sie aber auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Zudem ist auch eine Absicherung der Hinterbliebenen möglich. In Abhängigkeit von den gewünschten Leistungen bieten sich verschiedene Versicherungen an. Dies ist die kapitalbildende Lebensversicherung sowie die Risikolebensversicherung.
Eine kapitalbildende Versicherung dient vor allem der Absicherung im Alter. In Abhängigkeit von der gewünschten Form ist eine Auszahlung der Versicherung als Einmalzahlung oder durch eine lebenslange monatliche Rente möglich. Neben dieser kapitalbildenden Versicherung können aber auch reine Risikoversicherungen abgeschlossen werden. In der Praxis finden diese Versicherungen jedoch nur in seltenen Fällen Anwendung, zumeist werden Kombinationen aus kapitalbildenden Versicherungen und Risikoversicherungen angeboten. Bei solchen Versicherungen erhält der Versicherungsnehmer im Fall der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt. Ähnlich verhält es sich auch bei dem Hinterbliebenenschutz. Sollten hinsichtlich des Hinterbliebenenschutzes keine Vereinbarungen getroffen sein, erhalten die Erben zumindest einen Anspruch auf die eingezahlten Beiträge.
Teilweise bieten Versicherungsgesellschaften bei einer kapitalbildenden Altersvorsorge auch eine kostenlose Weiterführung im Fall der Berufsunfähigkeit an. Aufgrund der verschiedenen Regelungen der einzelnen Gesellschaften sollten Lebensversicherungsangebote immer genau verglichen werden. Zudem ist bei einem Vergleich auch zu beachten, dass zwischen den Mindestleistungen und den nicht garantierten Prognosewerten unterschieden wird. Aus diesem Grund gestaltet sich ein Vergleich häufig schwierig.
Tücken und Fallen bei der Lebensversicherung
Die meisten Lebensversicherungsangebote sind nicht vergleichbar. Der Grund hierfür liegt in der unterschiedlichen Vertragsgestaltung sowie der Ungewissheit der berechneten Prognosewerte. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei einer Lebensversicherung auf die Prognosegenauigkeit der Gesellschaften in der Vergangenheit zu achten. Allgemein ist anzunehmen, dass Gesellschaften, die in der Vergangenheit ihre Prognosewerte übertroffen haben, vorsichtig kalkulieren. Im Gegensatz dazu ist von Gesellschaften, die zu hohe Versprechungen gemacht haben, eher Abstand zu halten.
Weitere Vorsicht sollte auch im Bereich der Berufsunfähigkeit gegeben sein. Bei der Absicherung des Alters oder Todes können diese ohne Zweifel nachgewiesen werden. Anders verhält es sich bei dem Risiko der Berufsunfähigkeit. Bei einigen Gesellschaften ist die Anerkennung der Berufsunfähigkeit sehr aufwendig. Nicht selten wird erst nach Jahren der Status der Berufsunfähigkeit anerkannt. Vor allem in älteren Verträgen bestehen zum Teil auch noch Verweisbarkeitsklauseln. Diese besagen, dass ein Versicherungsnehmer nicht als berufsunfähig gilt, wenn er in einem anderen zumutbaren Bereich arbeiten könnte. In diesem Zusammenhang ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass ein anderer Beruf aufgrund niedrigeren Lohnniveaus nicht automatisch unzumutbar ist.
Aufgrund dieser verschiedenen Aspekte sollte eine regelmäßige Überprüfung der Konditionen der Lebensversicherung erfolgen. Ebenso ist ein Vergleich mit Angeboten anderer Gesellschaften sinnvoll. Hierfür bieten sich jedoch nicht nur Tests, sondern auch Erfahrungsberichte anderer Versicherter im Leistungsfall an.
Steuerrechtliche Grundlagen bei einer Lebensversicherung
Grundsätzlich gibt es verschiedenen Lebensversicherungsarten. Neben der privaten Lebensversicherung sind vor allem auch die staatlich geförderten Modelle wie beispielsweise Riester und Rürup, aber auch die betriebliche Altersvorsorge zu nennen. Unabhängig vom Modell können steuerrechtlichen Privilegien frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Des weiteren werden unterschiedliche Bedingungen an die Laufzeit beziehungsweise die Beitragszahldauer gestellt.
In Abhängigkeit von der Versicherungsform sowie dem Abschlusszeitpunkt der Versicherung finden verschiedene steuerrechtliche Regelungen Anwendung. Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge zur Versicherung in der Regel einkommensteuerfrei sowie sozialabgabenfrei eingezahlt. Bei diesen Formen findet eine nachgelagerte Besteuerung statt.
Bei einem privaten Lebensversicherungsvertrag, mit einem Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2005, sind Kapital-Lebensversicherungen unter der Voraussetzung, dass das Mindestrentenalter sowie die Versicherungsdauer eingehalten wurde, steuerfrei. Bei einer Inanspruchnahme einer Rente ist nur der Ertragsteil, also die Differenz aus den Leistungen und den einzahlten Beiträgen, steuerpflichtig.
Anderes verhält es sich bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 geschlossen wurden. Bei diesen besteht für Kapitalleistungen eine generelle Steuerpflicht. Ebenfalls unterliegt auch die bezogene Rente im halben Umfang dem persönlichen Steuersatz. Allerdings können Versicherungsnehmer eines solchen Vertrages von Steuervorteilen während der Ansparphase profitieren. Bei dieser Versicherung sinken das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Steuerschuld.
Weitere Informationen
- Ausbildungsversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Rückkaufswert Lebensversicherung
- Vergleich Rentenversicherung
- Zweitmarkt Lebensversicherungen
- Britische Versicherung(vorheriger Artikel)