Garantiezins
Mindestzins der Lebensversicherung sinkt 2012
Wie hoch ist der Garantiezins im Jahr 2011?
Für das Jahr 2011 soll der Garantiezins für Lebensversicherungen unverändert bei 2,25 Prozent liegen. In den vergangenen Jahren wurde der Zinssatz mehrfach geändert. Die Mindestverzinsung lag
- 01.01.1980: 3 Prozent,
- 01.07.1986: 3,50 Prozent,
- 01.07.1994: 4 Prozent,
- 01.07.2000: 3,25 Prozent,
- 01.01.2004: 2,75 Prozent,
- 01.01.2007: 2,25 Prozent,
- 01.01.2012: 1,75 Prozent.
Die Höhe des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf. Letztlich wird der Zinssatz per Verordnung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
Der Höchstzins soll gewährleisten, dass die Versicherungen ihren langfristigen Verpflichtungen auch nachkommen können. Andernfalls würde aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks ein Wettlauf um den höchsten Garantiezins stattfinden, der die Unternehmen überfordern könnte. Da vor allem die kleineren und kapitalschwächeren Gesellschaften Probleme haben, den Verpflichtungen nachzukommen, hat das Finanzministerium die Garantiezinsabsenkung ab dem 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent beschlossen.
Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins wird in allen drei Schichten der Altersvorsorge gezahlt. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Wahl der Schicht stets der gesetzlich garantierte Betrag dem Kunden mindestens gutgeschrieben wird. Eine Ausnahme stellen fondsgebundene Versicherungen dar, bei denen im Extremfall sogar keine Garantie greift. Folgende Produkte sind mit der garantierten Verzinsung ausgestattet:
Der Mindestzins wird auf den sogenannten Sparanteil bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gezahlt. Der Sparanteil ergibt sich aus dem monatlichen Beitrag abzüglich der Kosten für die versicherten Risiken sowie Verwaltung und Vertrieb. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Jedes Versicherungsunternehmen kann theoretisch einen anderen Garantiezins festlegen. Aus Wettbewerbsgründen halten sich jedoch sämtliche Branchenvertreter an den Satz, der von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) empfohlen wird.
Zusätzlich zur Garantie erhält der Kunde eine laufende Überschussbeteiligung, die jährlich neu festgelegt wird. Damit partizipiert der Sparer an den Überschüssen, die der Versicherer am Kapitalmarkt erwirtschaftet. Zum Laufzeitende profitiert der Vertragstreue Kunde noch durch die sogenannten Schlussüberschussanteile. Seit 2008 müssen die Lebensversicherer die Kunden zudem an den Bewertungsreserven beteiligen.
Probleme beim Garantiezins?
Die Senkung des Garantiezinssatzes auf 1,75 Prozent zum 1. Januar 2012 war von Versicherungsexperten allgemeine erwartet worden. Angesichts der langjährigen Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten haben einige Versicherer bereits Probleme, die Garantiezinsen für Altverträge zu erwirtschaften. Denn die Absenkung der Mindestverzinsung gilt nur für neu abgeschlossene Verträge. Da bei Altverträgen ein vertraglicher Mindestzins von 4,0% gilt, kommen einige Gesellschaften in die Bredouille.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) stellt allerdings klar, dass die Garantiezinsen auch für Altverträge erwirtschaftet würden. Zwar würde das aktuelle Marktumfeld wenig Spielraum für hohe Renditen bieten. Doch seien die Lebensversicherer in der Lage, auch bei langjährigen Niedrigzinsphasen die Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Keine Geldanlage biete derzeit eine so hohe Garantie ohne Risiko. Dies gilt nach Ansicht des GDV auch nach der Absenkung vom Garantiezins.
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