Kurkostenversicherung

Mit der Kurkostenversicherung Kuren ermöglichen

Eine Kurkostenversicherung stellt eine Zusatzversicherung bei Krankenversicherungen dar. Mit dieser können die Kosten für Kuraufenthalte abgedeckt werden.

Kurkostenversicherung kommt für Kurkosten auf

Werden Kuren im Rahmen von gesundheitsfördernden Maßnahmen in Anspruch genommen, so ist dabei nicht automatisch davon auszugehen, dass die Krankenversicherung für die Kosten der Kur im Kurbetrieb aufkommt.

Vielmehr ist es bei der Übernahme der Kurkosten auch der Fall, dass hierbei eine Kurkostenversicherung abgeschlossen werden muss, mit der die Kosten für die Kur übernommen werden. Eine Kurkostenversicherung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise nicht vorgesehen. Aus diesem Grund ist es wesentlich, sich dahingehend privat abzusichern und eine Versicherung bei einem privaten Anbieter abzuschließen.

Wenn eine Kur in Anspruch genommen werden muss, so kommt der jeweilige Versicherer in diesem Fall für die Kosten auf. Die genauen Bedingungen sind jedoch dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Denn auch hier variieren die jeweiligen Angebote teilweise erheblich. Der Umfang, in dem die Versicherung die Kurkosten sowie die jeweils enthaltenen Leistungen im Rahmen der Kur übernimmt, kann dabei im Versicherungsvertrag unterschiedlich ausformuliert sein.

Die Kurkostenversicherung als Zusatzversicherung

Die Kurkostenversicherung ist nicht automatisch in der Krankenversicherung enthalten. Auch bei der privaten Krankenversicherung wird die Kurkostenversicherung daher üblicherweise als Zusatzversicherung angeboten. Gegen die Erhöhung der monatlichen Beiträge um einen bestimmten Betrag können die jeweiligen Kurkosten dementsprechend mit in die Versicherung eingeschlossen werden. Sollte der Versicherungsnehmer aufgrund von gesundheitlichen Problemen eine Kur unternehmen müssen, so übernimmt die Versicherung die Kosten dafür. Dabei werden üblicherweise bestimmte Rahmenbedingungen für die Kur vorgegeben.

Auch die Kurkostenversicherung kann zu unterschiedlichen Vertragsbedingungen ausgestaltet werden. Eine Möglichkeit besteht dabei beispielsweise darin, eine Kurtagegeldversicherung in den Vertrag aufzunehmen. Hierbei erhält der jeweilige Patient für jeden Tag, in der er sich in der Kur befindet, einen bestimmten, vorher vereinbarten Betrag ausbezahlt. Hierbei kann das Tagesgeld während der Kur genutzt werden, um beispielsweise einen Verdienstentgang während des Aufenthaltes auszugleichen und auch während der Kur einen Betrag zur Verfügung zu haben, der vor Ort ausgegeben werden kann.

Bedingungen bei der Kurkostenversicherung

Bei einer Kurkostenversicherung gelten üblicherweise verschiedene Auflagen und Vorgaben für den Fall, wenn auf die Versicherung im Versicherungsfall auch die Versicherungsleistung folgt. Hierbei wird im Versicherungsvertrag beispielsweise eine Maximalanzahl an Kurtagen vereinbart, welche pro Monat oder pro Jahr in Anspruch genommen werden können und von der Versicherung bezahlt werden. Der Versicherungsnehmer kann hierbei auch weitere Kurtage in Anspruch nehmen, allerdings müssen die Kosten für diese Tage dann von dem Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Dies gilt sowohl für die gesetzliche, als auch für die private Krankenversicherung.

Die Kurkostenversicherung wird darüber hinaus auch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt. Somit werden auch die Kurkosten von Personen abgedeckt, welche sich nicht mehr im aktiven Arbeitsleben befinden, sondern die sich bereits in der Rente befinden. Auch die Kosten für spezielle Behandlungen oder Therapien sind nicht immer automatisch in der Kurkostenversicherung integriert. Hierbei ist darauf zu achten, dass die gewünschten Leistungen im Vertrag vorgesehen werden.

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