Kündigungsfrist für Versicherungen

Ein Versicherungsvergleich bietet die Möglichkeit, bares Geld einzusparen. Bei einem Wechsel ist jedoch die Kündigungsfrist für Versicherungen zu beachten.

Kündigungsfristen für Versicherungen stehen im Produktinformationsblatt

Mit Abschluss einer Versicherung erhält der Versicherungsnehmer nicht nur eine Versicherungspolice, sondern auch ein Produktinformationsblatt. In diesem befinden sich alle wichtigen Informationen zu der Versicherung. Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen enthält dieses Blatt auch die Angaben über die Kündigungsfrist für Versicherungen. Da dieser Bereich gerade beim Wechsel eines Anbieters extrem wichtig ist, sollte dieses Informationsblatt unbedingt aufgehoben werden.

Nur wenn die Kündigungsfrist für Versicherungen eingehalten wurde, ist ein Wechsel problemlos möglich. Dies gilt unbedingt zu beachten, da im schlimmsten Fall bei einem bereits abgeschlossenen Vertrag ein Rücktritt nicht mehr möglich ist und der Versicherungsnehmer dann unter Umständen doppelt Beiträge bezahlen muss. Trotzdem sollte ein Versicherungsnehmer auch nicht dazu neigen, eine Versicherung übereilt zu kündigen, sondern sich vorab darüber informieren, ob ihn eine neue Versicherung zu den gleichen Konditionen aufnimmt. Gerade im Bereich der Lebens- und Krankenversicherungen ist es zum Beispiel denkbar, dass aufgrund einer Krankheit Teilbereiche beim neuen Anbieter ausgeschlossen werden.

Kündigungsfrist für Versicherungen bei verschiedenen Versicherungssparten

In den meisten Versicherungsbereichen beträgt die Kündigungsfrist für Versicherungen 1 bis 3 Monate. In der Regel ist dabei aber nur eine ordentliche Kündigung zum Ende des Vertragsjahres möglich. Sollte ein Versicherungsvertrag beispielsweise im Bereich der Lebensversicherung zum 1.11. abgeschlossen worden sein, endete das Versicherungsjahr auch an diesem Tag. Gleiches gilt in den Bereich der Sachversicherungen wie zum Beispiel bei der Haftpflicht- und Hausratsversicherung.

Anders verhält es sich jedoch im Bereich der Kfz-Versicherungen. Dort beträgt die Kündigungsfrist für Versicherungen zwar auch grundsätzlich einen Monat, das Versicherungsjahr endet dabei in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres. Sollte in diesem Fall also ein Fahrzeug am 01.04. eines Jahres zugelassen worden sein, ist das Versicherungsjahr also nicht mit dem Vertragsbeginn gleichzusetzen.

Unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bestehen jedoch in einigen Fällen Sonderkündigungsrechte, als Beispiele hierfür ist der Eintritt eines Schadens oder der Wegfall des zu versichernden Risikos zu nennen.

Kündigungsfrist für Versicherungen bei einer Sonderkündigung

Wie bereits erwähnt, ist prinzipiell eine Kündigungsfrist für Versicherungen einzuhalten. In wenigen Ausnahmefällen besteht jedoch seitens des Versicherungsnehmers sowie des Versicherungsgebers ein Sonderkündigungsrecht. Dies tritt grundsätzlich in Kraft, wenn das versicherte Risiko wegfällt. Im Bereich der Kfz-Versicherung ist dies beispielweise gegeben, wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wird. Bei Personenversicherungen kann demzufolge das Sonderkündigungsrecht auf der Grundlage dieser Regelung nur bei Tod des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen werden.

Neben diesem Sonderkündigungsrecht ist die normale Kündigungsfrist für Versicherungen nicht einzuhalten, wenn ein Schaden durch die Versicherung reguliert wurde. Dabei ist zu beachten, dass eine Kündigung in einem solchen Fall innerhalb von einem Monat erfolgen muss und auch nur dann möglich ist, falls der Schaden von der Versicherung nicht abgelehnt wurde. Problematisch ist hierbei, dass neben dem Versicherungsnehmer auch die Versicherungsgesellschaft ein Recht zur Kündigung hat und eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft eine Folgeversicherung erschwert. Aus diesem Grund sollte der Versicherungsnehmer im Fall einer drohenden Kündigung lieber selbst das Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.

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