Kreditzusage
Formen der Kreditzusage
Formen der Kreditzusage
Mit der Kreditzusage verpflichtet sich ein Kreditinstitut, dem Kunden, der einen Kreditantrag gestellt hat, den Kredit auszubezahlen. Solange die Auszahlung durch das Kreditinstitut noch nicht erfolgt ist, spricht man von einer offenen Kreditzusage. Unterschieden wird bei der Kreditzusage zwischen widerruflich und unwiderruflich. Sagt die Bank dem Antragsteller den Kredit widerruflich zu, so hat sie die Möglichkeit, durch die Abgabe einer einseitigen Erklärung die Kreditzusage zurückzunehmen. Bei der unwiderruflichen Kreditzusage bindet sich das Kreditinstitut an die Zusage und kann diese auch nicht rückgängig machen.
Allerdings hat die Widerruflichkeit der Kreditzusage keinen Einfluss auf die Kündigung des Kredits. Dies ist in jedem Fall möglich. Mit einer Kreditlinie, die das Kreditinstitut dem Bankkunden zum Beispiel bei einem Dispo-Kredit gewährt, hat der Kunde die Möglichkeit, das Geld nach Bedarf bis zur Ausschöpfung der Kreditlinie in Anspruch zu nehmen. Die Kreditlinie stellt somit einen typischen Fall einer Kreditzusage durch die Bank dar, da dem Kunden erlaubt wird, bis zu einer gewissen Grenze Geld abzurufen.
Wie erhält man eine Kreditzusage?
Damit ein Kreditinstitut dem Bankkunden eine Kreditzusage gewährt, und somit einen Kredit zur Verfügung stellt, müssen einige Voraussetzungen und Formalitäten erfüllt werden. In erster Linie achtet das Kreditinstitut auf die Bonität des Kreditnehmers, damit die Rückzahlung des Kreditbetrages gewährleistet werden kann. Dazu überprüft die Bank die Kontoein- und –ausgänge. Ebenfalls ist es erforderlich, dass ein regelmäßiges Einkommen auf das Konto des Kreditnehmers gebucht wird.
Grundsätzlich sollte es sich um ein unbefristetes Dienstverhältnis handeln, welches seit einem geraumen Zeitraum, mindestens ein Jahr, bestehen muss. Damit die Bank dem Kunden eine Kreditzusage erteilt, müssen die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorgelegt werden, um etwaige laufende Zahlungsverpflichtungen einsehen zu können. Nur, wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, erhält der potenzielle Kreditnehmer die Kreditzusage. Dies stellt noch nicht die Unterzeichnung des Kreditvertrages dar, sondern lediglich eine „Vorarbeit“ der Bank. Nach der Erteilung der Kreditzusage unterschreiben Bankkunde und Kreditinstitut den Kreditvertrag.
Die Kreditzusage bei Online-Krediten
Auch bei Online-Krediten geht der Unterzeichnung des Kreditvertrages eine Kreditzusage durch die Online-Bank voraus. Allerdings bieten Online-Kredite den Vorteil, dass die Abläufe hier etwas schneller erfolgen. Vom Kreditantrag bis zur Kreditzusage vergehen nur wenige Sekunden bis Stunden. Für den Verbraucher stellen Online-Kredite eine optimale Möglichkeit dar, da man hiermit schnell und günstig zu Krediten kommt. Die Kreditzusage bei Online-Krediten erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden, da die Abfrage der Bonität des Bankkunden automatisch erfolgt.
Allerdings erteilen Online-Banken nach der Antragstellung mit einem Online-Formular nur eine vorläufige Kreditzusage, die erst nach der Prüfung der eingegebenen Daten in eine feste Kreditzusage umgewandelt wird. Die Prüfung kann durch eine Schufa-Auskunft erfolgen, oder durch die Übermittlung der Einkommensnachweise durch den Kunden. Doch auch damit kommt der Kreditvertrag nicht zustande. Die Bank erklärt sich lediglich dazu bereit, den Kreditvertrag zu den angegebenen Bedingungen zu unterschreiben. Erst, wenn der Vertrag von beiden Kreditpartnern unterschrieben wurde, ist er rechtskräftig und wird ausbezahlt.
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