Kreditversicherungen
Ratgeber zu Kreditversicherungen
Unterscheidungsmöglichkeiten bei den Kreditversicherungen
Kreditversicherungen sorgen für die Absicherung eines Lieferantenkredites im Rahmen einer Versicherung. Mit dieser Versicherung hat also der Auftragnehmer die Möglichkeit, sich für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Auftraggebers umfassend zu schützen. Diese Versicherung wird streng genommen also nur für die Absicherung von Forderungen aus Lieferung und Leistung angeboten. Dabei kann es sich um Produkte oder Dienstleistungen handeln. Aus diesem Grund wird diese Form der Versicherung oftmals auch als Forderungsausfall- oder Warenversicherung bezeichnet.
Laut allgemeinen Definitionen stellen weder Immobilienkredite noch Bankdarlehen Kreditversicherungen dar. Da bei diesen Finanzierungen jedoch häufig auch Formen der Absicherung angeboten werden, werden diese Versicherungen oftmals als Konsumentenkreditversicherungen bezeichnet.
Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungsformen liegt im versicherten Risiko. Bei einer Forderungsausfallversicherung versichert ein Darlehensgeber die Zahlungsfähigkeit des Gläubiges. Hingegen wird bei einer Konsumentenkreditversicherung die zu zahlende Rate durch den Kreditnehmer für den Fall des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit abgesichert.
Die Kreditversicherungen für Lieferanten
Der deutsche Ursprung für die Kreditversicherungen für Lieferanten ist im Jahr 1917 zu finden. Damals wurde erstmalig die sogenannte Hermes Versicherung angeboten. Diese hat noch heute, besonders im Bereich des Exports eine besonders hohe Bedeutung, da sie Unternehmen nicht nur vor wirtschaftlich, sondern auch politisch begründeten Risiken schützt.
Vor allem für weltweit agierende Unternehmen sind Kreditversicherungen eine sehr sinnvolle Empfehlung. Gleiches gilt natürlich auch für deutsche Unternehmen, bei denen ein hoher Anteil an Forderungen auf wenige Auftragnehmer entfällt, da hier eine Insolvenz eines einzelnen Auftraggebers zur Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten führen kann.
Um dies zu verhindern, bietet sich eine Forderungsausfallversicherung an. Diese erstattet jedoch in der Regel nicht den vollen Betrag, sondern muss zumeist um eine Selbstbeteiligung sowie die eventuell angefallenen Kosten für Zinsen und Mahnung reduziert werden. Neben dieser verminderten Auszahlung gilt auch zu beachten, dass durch die Prämien für die Forderungsausfallversicherung zum Teil erhebliche Kosten entstehen können.
Restschuldversicherungen als Formen der Kreditversicherungen
Obwohl eine Konsumentenkreditversicherung im eigentlichen Sinne nicht zu den Kreditversicherungen zählt, wird diese Art der Restschuldversicherung inzwischen von einigen Versicherungsgesellschaften als eine Kreditversicherung angeboten. Aus diesem Grund ist sie im Rahmen dieser Betrachtung zu besprechen.
Eine Konsumentenkreditversicherung beziehungsweise Restschuldversicherung soll dem Versicherungsnehmer beziehungsweise seine Angehörigen absichern. Je nach Versicherungsbedingungen ist hier die lang andauernde Arbeitsunfähigkeit, die unverschuldete Arbeitslosigkeit oder der Tod des Versicherungsnehmers abgesichert.
Beim Tod des Versicherungsnehmers beziehungsweise bei einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit beispielsweise durch den Eintritt der Berufsunfähigkeit übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Restschuld. In anderen Fällen ist es jedoch üblich, dass die Versicherung nur für einen gewissen Zeitraum die monatliche Rate übernimmt. Dabei gilt zu beachten, dass es je nach Versicherungsbedingungen denkbar ist, dass die Leistungspflicht erst nach einigen Wochen, also zum Beispiel erst nach einer 8-wöchigen Erkrankung, einsetzt.
Aus diesem Grund ist eine Restschuldversicherung nicht immer sinnvoll. Zumeist empfiehlt sie sich nur bei größeren Krediten wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung.
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