Kreditvermittlung
Finanzmakler verhelfen zu Transparenz am Kreditmarkt
Kreditvermittlung ist eine gewerbliche Tätigkeit
Im Finanz- und Immobilienmarkt bieten verschiedene Makler ihre Tätigkeiten zur Vermittlung an. Unter anderem treffen Interessenten auf
- Immobilienmakler,
- Kreditvermittlung,
- Anlagemakler,
die ihnen die Anbahnung von Geschäften erleichtern.
Eine Makler-Tätigkeit ist grundsätzlich die Wahrnehmung einer gewerblichen Aufgabe, die neben der Vermittlung von Krediten häufig auch die Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen umfasst. Kreditvermittler bieten ihre Dienstleistung im eigenen Büro oder im Rahmen von Hausbesuchen an. Eine andere Form der Kreditvermittlung ist seit Jahren im Internet weit verbreitet. Hier gibt es eine ganze Reihe von Plattformen, die sich ausschließlich dem Vergleich von Kreditkonditionen und der Vermittlung von Krediten widmen.
Online-Kreditagenturen stellen die Konditionen verschiedener Banken gegenüber und vermitteln die Angebote durch Verlinkung mit den Online-Kreditanträgen der Banken.
Eine dritte Form der Kreditvermittlung ist der sogenannte Peer-to-Peer-Kredit. Vermittler bringen bei diesem System lediglich Anleger und Kreditsuchende zusammen. Die Vermittlung eines Kredits ist nicht mit der Kreditgewährung zu verwechseln. Vermittler gewähren selbst keine Kredite, sondern unterstützen lediglich Banken und Kreditnehmer.
Rechtliche Stellung der Kreditvermittlung
Eine Kreditvermittlung ist kein eigenes Finanzgeschäft. Vielmehr erbringt der Kreditvermittler seine Leistung sowohl im Interesse der Bank, die auf diese Weise eine größere Anzahl von Krediten vergeben kann, als auch im Interesse des Kunden, der nach einem zuverlässigen und zinsgünstigen Kreditgeber sucht. Es handelt sich also bei der Vermittlung von Krediten um eine typische Makler-Tätigkeit, deren Grundlage der Kreditvermittlungsvertrag darstellt. Für seine Tätigkeit erhält der Kreditvermittler eine Provision, die sowohl von den Kreditinstituten und Banken als auch vom Kreditnehmer gezahlt werden kann. In der Praxis berechnen Vermittler ihre Gebühren meist direkt den Kunden. Vielfach ist die Vermittlungsprovision auch in den Kreditgebühren der Banken enthalten.
In Deutschland ist eine Kreditvermittlung nach den Vorschriften der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Die Genehmigung erteilt in den meisten Bundesländern das Gewerbeaufsichtsamt unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller seine Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse darlegen kann. Unter anderem darf ein Kreditvermittler seine Vermittlungstätigkeit nur aufnehmen, wenn er dazu durch einen schriftlichen Vertrag beauftragt wurde.
Kreditvermittlung kann vorteilhaft sein
Die Inanspruchnahme der Dienste einer Kreditvermittlung ist zwar für den Kreditsuchenden in den meisten Fällen nicht kostenlos. Dennoch kann sich diese Dienstleistung vorteilhaft auswirken. Kreditvermittler haben Kontakte zu verschiedenen Banken und sind daher stets über die aktuellen Zinsentwicklungen informiert. Dadurch haben sie die Möglichkeit, günstigere Darlehenskonditionen für ihre Auftraggeber zu finden, als diese bei ihrer Hausbank oder anderen ortsansässigen Banken erhalten würden. Oftmals übersteigt die Zinsersparnis die Höhe der Provision deutlich, sodass sich die Beauftragung eines Kreditvermittlers rentiert. Dennoch sollte vor der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags die Seriosität des Vermittlers überprüft werden.
Auch für Kreditsuchende, die aus verschiedenen Gründen nur schwer Kredite von ortsansässigen Banken erhalten können, kann die Beauftragung einer Kreditvermittlung erfolgreich sein. Kreditvermittler arbeiten in der Regel eng mit verschiedenen Banken zusammen und haben unter Umständen die Möglichkeit, Einfluss auf die Kreditentscheidung zu nehmen. Sie wissen, welche Kriterien den Banken besonders wichtig sind und achten daher bereits bei der Annahme des Vermittlungsauftrags auf deren Einhaltung.
Weitere Informationen
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