Kreditsicherheiten

Durch Sicherheiten Zahlungsausfall ausgleichen

Kreditsicherheiten können im Falle einer Zahlungsunfähigkeit vom Geldgeber verwertet werden, um sich vor einem Kreditausfall zu schützen.

Kreditsicherheiten - Voraussetzung für eine Darlehensvergabe

In der Regel verlangen Banken, dass der künftige Kreditnehmer seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis stellt, bevor einer Kreditvergabe zugestimmt wird. Auf diese Weise will sich der Geldgeber im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Kunden vor einem Kreditausfall schützen. Nicht nur die individuelle finanzielle Situation, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse spielen eine große Rolle, sondern auch die Kreditsicherheiten, die den Kredit absichern sollen.

Dabei lassen sich diese in unterschiedliche Bereiche aufteilen. Zum einen können Banken sogenannte Personensicherheiten in Form von Garantien und Bürgschaften verlangen, wie auch Sachsicherheiten wie das Grundpfandrecht. Treten wirtschaftliche Engpässe beim Kreditnehmer auf, kann der Kreditgeber die vertraglich bereitgestellten Sicherheiten verwerten. Bereits bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit legen Banken fest, in welcher Höhe Kreditsicherheiten bereitgestellt werden müssen, die im Ernstfall die Risiken abdecken sollen. Bereits vor dem Beantragen eines Kredits wird die Bank auf diese Möglichkeit in einem Beratungsgespräch hinweisen, um sich selber vor einem Ausfallschaden zu schützen.

Kreditsicherheiten vereinfachen die Investition in Wohneigentum

Kreditsicherheiten gehören zu den festen Bestandteilen einer Kreditvergabe und nehmen insbesondere dann einen hohen Stellenwert ein, wenn der Antragsteller ein Baudarlehen benötigt. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine hohe Kreditsumme, die als Fremdmittel aufgenommen werden muss. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers steht hier an erster Stelle und zu den wichtigsten Kreditsicherheiten gehört zunächst das Eigenkapital. Diese reduziert die Summe der noch aufzunehmenden Mittel.

Darüber hinaus kann der künftige Darlehensnehmer auch seine finanziellen Rücklagen einsetzen, um die Verhandlungsposition gegenüber dem Geldgeber zu verbessern. Zu den gern akzeptierten Sicherheiten gehören Kapitallebensversicherungen, Anleihen, Rentenfonds, Aktienfonds, Sparbücher und Immobilienwerte. Bewertet die Bank diese Sicherheiten als ausreichend, steht einer Darlehensvergabe in der Regel nichts im Weg. Bei Immobilienkrediten werden Grundschulden zum Sichern von Darlehen verwendet. Sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, profitiert bei einem Notverkauf der Immobilie der an erster Stelle eingetragene Gläubiger vom Verkaufserlös.

Kreditsicherheiten über Dritte gewährleisten

Kreditsicherheiten müssen nicht nur durch Sachwerte bereitgestellt werden, sondern lassen sich auch durch Dritte gewährleisten, die eine Bürgschaft eingehen. Wer selber keine Sicherheiten einbringen kann, um das Kreditgeschäft erfolgreich abzuschließen, kann eine Person seines Vertrauens einsetzen, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für das Bedienen des Kredits eintritt. Der Bürge kann dem jeweiligen Kreditinstitut eine herkömmliche Bürgschaft wie auch einen Eintrag ins Grundbuch anbieten, um für die Kreditsicherheiten ausreichend zu bürgen.

Von großer Bedeutung ist jedoch, dass der Bürger lediglich für den Kreditbetrag haftet und nicht mit seinem kompletten persönlichen Vermögen. Nicht zu den Vertragsgegenständen sollte auch eine Bürgschaft für künftige Kredite des Darlehensnehmers gehören. Daneben kann der künftige Kreditnehmer auch Sicherheiten in Form einer Forderungsabtretung oder einer Sicherungsübereignung anbieten. Vielfach akzeptieren Banken auch Teile eines Lohnanspruchs, wobei die Gehaltsansprüche eines Beamten höher gewichtet werden als die eines anderen Arbeitnehmers.

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