Kreditkarten
Ratgeber und Informationen zur Kreditkarte
Der Name "Kreditkarte" entstand ursprünglich aufgrund der Tatsache, dass für diese Karten ein Kreditlimit eingerichtet wurde, über welches Karteninhaber nach belieben verfügen können. Aufgrund dieses Kartenlimits werden Kreditkarten auch nur an Menschen mit ausreichender Bonität vergeben, die anhand des Einkommens sowie der Schufa-Eigenauskunft geprüft wird. Da viele Menschen diese Bonitätsanforderungen nicht mehr erfüllen können, werden mittlerweile auch so genannte Prepaid Kreditkarten angeboten, die lediglich auf Guthabenbasis eingesetzt werden können.
Bezahlung mit Kreditkarten
Die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt mit der 16stelligen Kreditkartennummer, die auf der Vorderseite der Karte aufgeprägt ist. Bei Bargeldverfügungen am Geldautoamten wird zusätzlich eine PIN-Nummer benötigt, die Karteninhaber bei der Bestellung ihrer Kreditkarte von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen erhalten. Wird die Karte hingegen in Geschäften oder in Restaurants vor Ort eingesetzt, genügt neben der Vorlage der Karte die eigenhändige Unterschrift. Um den Karteninhaber zu autorisieren, verlangen die Akzeptanzstellen mitunter die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses.
Um die Autorisierung im Internet zu ermöglichen, benötigen Karteninhaber eine dreistellige Geheimzahl, die auf der Rückseite der Karte aufgedruckt ist. Mit dieser Nummer sowie dem Gültigkeitsdatum der Karte können die Zahlungen dann ausgeführt werden.
Die jeweils mit der Kreditkarte getätigten Umsätze werden den Karteninhabern dann per monatlicher Kreditkartenabrechnung zur Verfügung gestellt. Je nach Kartenart wird der entstandene Sollsaldo dann entweder durch Lastschrifteinzug vom Girokonto ausgeglichen oder er kann in kleinen monatlichen Raten getilgt werden. Damit Karteninhaber auch während des Monats über die Kartenumsätze informiert sind besteht heute vielfach die Möglichkeit, das Kreditkartenkonto online zu führen und die Umsätze über den eigenen PC abzufragen.
Haftung bei Missbrauch von Kreditkarten
Die Einsatzmöglichkeiten von Kreditkarten sind vielfältig. Egal ob bei Händlern im In- und Ausland oder im Internet, die Vorlage der Kreditkarte sowie eine Unterschrift genügen, um Bezahlungen vorzunehmen. Bei diesen Bezahlungen prüfen die Akzeptanzstellen in der Regel lediglich, ob die Karte vom herausgebenden Institut gesperrt wurde. Ist keine Sperrung vorhanden, kann die Zahlung ausgeführt werden, und zwar auch dann, wenn die Karte gestohlen wurde.
Grundsätzlich haften Karteninhaber bei einem Missbrauch ihrer Kreditkarte so lange, bis der Verlust der Karte angezeigt und die Karte gesperrt wurde. Für Kartensperrungen bieten die Kreditinstitute eine Sperrnummer an, die sowohl vom In- wie auch vom Ausland rund um die Uhr zu erreichen ist. Nach Sperrung der Karte erlischt die Haftung des Karteninhabers.
Auch für Umsätze, die vor der Kartensperrung getätigt wurden, gibt es eine begrenzte Haftung, die ab dem 01.11.2009 auf 150 Euro (vorher 50 Euro) festgelegt wurde. Sollte der Schaden diese Summe überschreiten, erstattet die Bank die darüber hinausgehenden Beträge. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn unberechtigte Verfügungen im Internet getätigt wurden, die beispielsweise durch Ausspähen der Kreditkartennummer sowie der dreistelligen Geheimnummer entstanden sind.
Die Institute begrenzen die Haftung ihrer Kreditkarteninhaber jedoch nur dann, wenn diese nicht grob fahrlässig gehandelt haben. So müssen die Karteninhaber beispielsweise ihren Pflichten zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte und zur Geheimhaltung der PIN-Nummer nachgekommen sein. Auch muss die missbräuchliche Kartenverwendung unmittelbar nach der Kenntnisnahme gemeldet und die Karte gesperrt werden.
Arten der Kreditkarten
Kreditkarten können in unterschiedliche Kreditkartenarten unterteilt werden.
Die in Deutschland derzeit am weitesten verbreitete Kreditkarte ist die so genannte Chargekarte. Bei ihr werden die Kartenumsätze innerhalb eines Abrechnungsmonats gesammelt und dem Karteninhaber per Kreditkartenabrechnung zur Verfügung gestellt. Unmittelbar nach dem Eintreffen der Kartenabrechnung wird die offene Summe vom Girokonto des Karteninhabers per Lastschrift eingezogen. Während des Abrechnungsmonats müssen keine Zinsen für die in Anspruch genommene Kreditsumme bezahlt werden, so dass Karteninhaber einen zinslosen Kredit von bis zu 30 Tagen beanspruchen können.
Diese Abrechnung steht im Unterschied zu den ec/maestro-Karten, die als Debitkarten ausgegeben werden. Hier erfolgt die Abrechnung des Kartenumsatzes unmittelbar vom Girokonto des Karteninhabers, ein Kredit wird nicht gewährt.
Um Kreditkarteninhabern die Möglichkeit zu geben, ihre in Anspruch genommene Kreditlinie in monatlichen Raten zu tilgen, werden immer häufiger Revolving-Cards ausgegeben. Bei diesen Kreditkarten können Karteninhaber das Kreditkartenlimit beliebig nutzen und anschließend nach belieben zurückzahlen. Lediglich eine kleine Monatsrate, die von der Höhe der Inanspruchnahme abhängt (z.Bsp. 3% der Kreditsumme), ist fällig.
Aufgrund der Einräumung der Kreditlinie werden Kreditkarten nur an Menschen mit positiver Schufa-Auskunft sowie regelmäßigem Einkommen vergeben. Um auch allen anderen Menschen die Möglichkeit zu geben, Kreditkarten zu nutzen, wurden Prepaid Kreditkarten entwickelt. Diese Karten können nur auf Guthabenbasis eingesetzt werden, welches per Überweisung vom eigenen Girokonto auf das Kreditkartenkonto übertragen werden kann. Ist dieses Guthaben aufgebraucht, kann die Karte nicht mehr eingesetzt werden. Aufgrund des fehlenden Kartenlimits eignen sich diese Kreditkarten auch für Minderjährige und Menschen, die ihre Ausgaben kontrollieren und eine Überschuldung vermeiden wollen.
Kreditkartengebühren
Für die Ausgabe einer Kreditkarte berechnen die Banken in der Regel keine Gebühren, es fällt lediglich eine Jahresgebühr für die Nutzung der Kreditkarte an, die je nach Anbieter zwischen 20-80 Euro liegen kann. Nur für Prepaid Kreditkarten kann eine einmalige Bereitstellungsgebühr fällig werden. Einige Direktbanken bieten Kreditkarten zusammen mit ihren Girokonten sogar kostenlos an, sie verzichten also auf eine Berechnung der Kartengebühr. Besonders kostenintensiv sind goldene Kreditkarten, wobei diese in den meisten Fällen ein sehr umfangreiches Versicherungsangebot bieten, so dass sich die Kartengebühren durchaus amortisieren kann.
Neben den Jahresgebühren für die Kreditkarte müssen Karteninhaber weiterhin Gebühren für Bargeldverfügungen am Geldautomaten sowie für den Einsatz der Karte bei Händlern berechnen. Sind Kartenumsätze im europäischen Ausland in der Regel kostenlos, werden für Bezahlungen im nichteuropäischen Ausland zwischen 1-3% des Kartenumsatzes fällig. Die genauen Kosten können Karteninhaber dem Preisverzeichnis ihres Anbieters entnehmen.
Doch nicht nur Kreditkarteninhaber, auch die Händler, die Kreditkarten akzeptieren, müssen mit Gebühren rechnen, denn die Händler tragen die Transaktionskosten. Üblicherweise werden dabei zwischen 5-10% des Kartenumsatzes fällig, der als Disagio vom Kreditkartenunternehmen direkt einbehalten wird. Zusätzlich zu diesen Kosten fällt meist noch eine fixe Gebühr von 0,10-0,25 Euro an. Aus diesem Gründen weisen einige Händler die Bezahlung mit Kreditkarten, vor allem für geringere Summen, häufig zurück.
Weitere Informationen
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Kreditkarten sind Plastikkarten, die zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland eingesetzt werden können. Mit der Kreditkarte lassen sich so bequem Einkäufe bezahlen oder Bargeldverfügungen am Geldautomaten vornehmen.