Krankenversicherung
Gesetzliche und private Krankenkasse
Wahl der Krankenversicherung
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt einen Beitrag der vom Einkommen abhängig ist. Das Alter und der Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs. Mit den zwei Arten der Absicherung von Gesunheitsrisiken stehen dem Versicherten vollkommen unterschiedliche Systeme zur Verfügung. Ausführliche Informationen sind bei der Entscheidung für eine Versicherungsart daher enorm wichtig.
Geschichte der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung wurde 1883 durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung entwickelt, um die Arbeitsklasse für den Staat zu gewinnen. Anfangs bestand die Pflichtversicherung nur für die Gruppe der Geringverdienenden. Da fast 70% der Leistungen vom Lohn des Arbeitgebers abhingen war, wurden die Beiträge ebenfalls lohnabhängig geregelt. Seit 1911 besteht die gesetzliche Krankenkasse für Angestellte, wodurch sich die Mitgliederzaheln deutlich erhöhten. Private Krankenversicherungsträger entwickelten für Selbständige und Personen mit höherem Einkommen Angebote zur Absicherung der Krankheitsrisiken. Die Kalkulation und Beitragsberechnung der PKV unterscheidet sich in zahlreichen Merkmalen vom gesetzlichen System.
Private Krankenversicherung für Gutverdienende
Die privaten Krankenkassen ermitteln die Beiträge an Hand vom Eintrittsalter, Geschlecht, versicherten Tarif und dem Gesundheitszustand. Eine Risikoprüfung sorgt dafür, dass Personen mir Vorerkrankungen nur mit Beitragszuschlag oder überhaupt nicht versichert werden. Für jeden Kunden wird eine Altersrückstellung gebildet. Damit wird berücksichtigt, dass vor allem im Alter wesentlich höhere Kosten für die Krankenversicherung anfallen. In Deutschland sind knapp 9 Millionen Menschen in der PKV versichert.
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch festgelegt, wer sich privat versichern darf. Dazu zählen neben Beamten, Freiberuflern und Selbständigen auch Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Gesetzliche Krankenkasse für jedermann
Die gesetzliche Krankenkasse wird über einkommensabhängige Beiträge finanziert. Wer mehr Geld verdient, zahlt einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Beitragsgelder fließen seit 2009 in den Gesundheitsfonds, der das Geld an die Kassen verteilt. Grundlegendes Prinzip der GKV ist die Zahlung von Leistungen entsprechend des medizinisch Notwendigen. Über den Gemeinsamen Bundesausschuss legt der Gesetzgeber die Behandlungen und Thearpien fest, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Durch den demografischen Wandel stößt das umlagefinanzierte Kassensystem an die Grenzen der Finanzierbarkeit. Daher können die Versicherer Zusatzbeiträge erheben, um die erforderlichen Kosten zu decken.
Die Zukunft des Gesundheitssystems?
Die Zukunft des Gesundheitssystems ist ungewiss. Der medizinische Fortschritt und der demographische Wandel sorgen für ein stetiges Ansteigen der Gesundheitskosten. Der Gesetzgeber hat bereits reagiert und das Leistungsspektrum bei den gesetzlichen Krankenkassen reduziert. Doch auch die privaten Krankenversicherer stöhnen unter Last der Kostenentwicklung.
Die Deutschen geben jeden zehnten Euro für die Gesundheit aus - mit steigender Tendenz. Die Gesundheitsausgaben machen mehr als 10 Prozent des Bruttosozialprodukts aus. Wie soll man den steigenden Kosten in der Krankenversicherung begegnen? Welche Leistungen sollen künftig von den Kassen noch bezahlt werden? Die Politik wird Antworten finden müssen zur Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Die Krankenversicherung in Deutschland erbringt Leistungen bei Krankheit, nach einem Unfall oder während der Mutterschaft. In Deutschland existiert ein zweigliedriges Versicherungssystem aus gesetzlichen und privaten Kassen.