Krankenversicherung für Zahnärzte

Ratgeber zur Wahl der Krankenkasse

Mediziner haben eine besondere Verantwortung in ihrem Job. In der Krankenversicherung verursachen Zahnärzte geringere Kosten. Daher gibt es Spezialtarife für diese Berufsgruppe. Informieren Sie sich zu den Vor- und Nachteilen von gesetzlichen und privaten Kassen.

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Zahnärzte: Grundlagen zur Krankenversicherung

Freiberuflich tätige Zahnärzte können frei entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern. Angestellte Zahnmediziner müssen sich an der Jahresarbeitsentgeltgrenze orientieren. Wer darüber verdient, hat ebenfalls ein Wahlrecht. Bei geringerem Verdienst besteht die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind fast 90 Prozent der Bevölkerung versichert. Der Beitragssatz wird einkommensabhängig erhoben und ist staatlich vorgegeben. In der Privatversicherung stehen Beitrag und Leistung im Einklang. Die Kalkulation erfolgt risikogerecht. Daher zahlen Zahnärzte in der PKV einen geringeren Beitrag als andere Berufe.

Private Krankenversicherung für Zahnärzte

Zahnmediziner verursachen statistisch gesehen geringere Krankheitskosten als andere Berufsgruppern. Daher bieten einige private Krankenversicherung spezielle Zahnarzt-Tarife an. Die besonderen Konditionen gelten im Regelfall auch für Familienangehörige. Die geringeren Kosten werden von den Privatversicherern in Form geringerer Beiträge weitergegeben. Da die Kalkulation in der PKV keine Mischfinanzierung vorsieht, müssen Zahnärzte nicht die höheren Kosten anderer Berufsgruppen mitfinanzieren. In einigen Tarifen werden zudem bestimmte zahnärztliche Leistungen von der Erstattung ausgeschlossen.

Die Prämie zur Krankenversicherung hängt vom Alter beim Abschluss, Geschlecht, Gesundheitszustand und den Versicherungsleistungen ab. Um das individuelle Risiko abschätzen zu können, führen die Privatversicherer eine Risikoprüfung durch. Damit soll verhindert werden, dass die Versichertengemeinschaft durch Personen mit Vorerkrankungen finanziell geschädigt wird.

Die Beiträge werden mit einer Altersrückstellung kalkuliert. Dadurch wird die höhere Inanspruchnahme von Leistungen im Alter berücksichtigt. Der medizinische Fortschritt ist stets beitragsfrei mitversichert.

Zwei Besonderheiten sind für das private System kennzeichnend. Erstens besteht keine Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern oder dem Ehepartner. Und zweitens ist man an die Entscheidung für die PKV gebunden. Eine Rückkehr in das solidarische GKV-System ist nur in Ausnahmefällen möglich. Daher sollte bei der Auswahl eines Versicherers höchste Sorgfalt ausgeübt werden.

Zahnärzte in der gesetzlichen Krankenkasse

Arbeitet man als Zahnarzt auf Angestelltenbasis, zählt die Einkommensgrenze zur PKV. Wer weniger verdient, muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer darüber verdient, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Mitglied der GKV werden.

Vorteilhaft ist die beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder. Der Beitrag wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auch im Ruhestand gilt das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Die Belastung in der Rente errechnet sich aus den Bezügen des Versorgungswerks sowie zusätzlicher Rentenzahlungen. Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber einheitlich für alle Kassen festgesetzt. Sofern das Geld nicht ausreicht, können die Kassen einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe festsetzen, der allein vom Versicherten zu tragen ist.

Die Leistungen sind zu großen Teilen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Trotz allem gibt es hinsichtlich Zusatzleistungen und Service Unterschiede, so dass ein Vergleich lohnt. Sie können diesen auf der Seite gesetzliche Krankenkasse Vergleich vornehmen. Wer die Kassenleistungen aufbessern möchte, hat verschiedene Zusatztarife zur Auswahl.

Wo sollten sich Zahnärzte krankenversichern?

Die Krankenversicherung sichert die Existenz bei Krankheit oder einem Unfall. Daher sollte man bei der Entscheidung neben dem Beitrag auch die Leistungen berücksichtigen. Wer freiwillig versichert ist, hat die Option zwischen gesetzlichen und privaten Kassen frei zu wählen. Neben der unterschiedlichen Beitragskalkulation müssen Zahnärzte die eigene Familiensituation beachten. In der PKV müssen Familienangehörige separat versichert werden. Allerdings bieten die Privaten für Zahnmediziner besonders günstige Tarife an.

Wer sich nicht sicher ist, ob die PKV die bessere Alternative darstellt, hat die Möglichkeit, mit Zusatzversicherungen die GKV-Leistungen zu erhöhen.

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