Beihilfe Krankenversicherung

Vorschriften regeln die Gewährung der Beihilfe

Gehören Sie zum Personenkreis der Beamten, haben Sie und alle nicht berufstätigen Familienangehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beihilfe. Krankenversicherungen werden dann zur Hälfte der Kosten vom Dienstherrn übernommen.

Staatliche Beihilfe - Krankenversicherungen unterliegen Bedingungen

Angestellte Arbeitnehmer sind in der Regel gesetzlich krankenversichert und erhalten von ihrem Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Teil zu den Krankenversicherungskosten dazu. Beamte, die keinen privaten Arbeitgeber haben, haben einen Anspruch auf Beihilfe. Krankenversicherung und eine Beteiligung an den Versicherungskosten gehören zu den Pflichten von Bund und Ländern, die über Beihilfeverordnungen geregelt sind. Diese Verordnungen, auch kurz BVO genannt, regeln Umfang und Leistungen der Beihilfe Krankenversicherung.

Meist werden zwischen 50 und 80 Prozent von den Leistungen übernommen, wobei der Versicherungsnehmer beachten muss, dass nicht auf alle medizinischen Behandlungen ein Anspruch auf die Beihilfeberechtigung gilt. Grundsätzlich werden jedoch alle aus medizinischer Sicht notwendigen Behandlungen von der Beihilfe unterstützt. Staatsbedienstete sind jedoch nicht verpflichtet, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Ihnen steht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung offen, wobei sie keinen Anspruch auf die Beihilfe geltend machen können, sondern den gesamten Betrag aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Aus diesem Grunde entscheiden sich die meisten Beamten für den privaten Krankenversicherungsschutz. Dann gilt für den Versicherten nur die Pflicht, einteilig seinen Versicherungsbeitrag leisten zu müssen, der zwischen 30 und 50 Prozent liegt.

Beihilfe Krankenversicherung: Angehörige unterliegen besonderen Bedingungen

Berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten müssen besondere Bedingungen erfüllen, wenn sie ebenfalls in den Genuss der Beihilfe Krankenversicherung kommen wollen. So werden Ehepartner von Beihilfeberechtigten berücksichtigt, wenn Einkünfte haben, die laut Einkommensteuergesetz im zweiten Kalenderjahr vor dem Beantragen der Beihilfe die Summe von 17.000 Euro nicht überschritten haben. Wird diese Summe nicht erreicht, profitiert der Ehegatte schon im laufenden Jahr von der Beihilfe, jedoch immer unter dem Vorbehalt, dass diese Entscheidung widerrufen werden kann.

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Werden kindergeldberechtigte Kinder, selbst wenn sie das 18. Lebensjahr überschritten haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei familienversichert, gelten ähnliche Kriterien auch bei der Beihilfe. Krankenversicherungen treten für alle Kinder von Beihilfeberechtigten mit einem Versicherungsschutz ein, der spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres endet. Verlängert wird diese Frist um die Zeit des Grundwehr- oder Zivildienstes. Danach endet die Berücksichtigungsfähigkeit und damit auch der Anspruch auf staatliche Beihilfe zum Versicherungsschutz. Kinder, für die es keinen Anspruch auf Kindergeld mehr gibt, müssen sich dann um einen eigenen Krankenversicherungsschutz kümmern. Diese Kriterien gelten für die private wie auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Für Studenten und Auszubildende bietet die private Versicherungswirtschaft kostengünstige Tarife an.

Bei Beihilfe: Krankenversicherung mit Bedacht wählen

Die teilnehmenden Versicherungsunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung haben sich dazu entschlossen, sich stärker als bisher für berücksichtigungsfähige Familienmitglieder zu öffnen. Die beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung des jeweiligen Dienstherrn gegenüber dem Beamten und seine Familienangehörigen gewährleistet die Beihilfe. Krankenversicherungen dieser Art gehen für alle Krankheits- und Pflegekosten in Leistung und zwar für den Anteil, der nicht durch die Eigenvorsorge abgedeckt wird. Die Beihilfe ist eine beamtenrechtliche Krankenfürsorge, und da sich der Großteil der Versicherten privat absichert, sofern die Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, werden zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent der Versicherungskosten getragen.

Die private Versicherungswirtschaft hat sich auf diese Zielgruppe eingestellt und bietet attraktive Ergänzungstarife, mit denen sich auch Leistungskürzungen problemlos auffangen lassen. Darüber hinaus bieten spezielle Beamtentarife vieler Privatversicherer auch Extras wie eine Kostenerstattung beim Zahnersatz und Medikamenten, eine freie Arztwahl und eine Chefarztbehandlung. Selbst Berufseinsteiger wie Beamtenanwärter haben die Chance, in der privaten Krankenversicherung einen günstigen Einsteigertarif zu wählen. Vielfach entscheiden sich Anwärter, in ihrer späteren Beamtenlaufbahn den privaten Krankenversicherungsschutz beizubehalten, um auf diese Weise von einem höheren Leistungsangebot zu profitieren.

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