Krankenversicherung für Beamte

Krankenversicherung für Beamte: PKV wegen Beihilfe

Bei der Krankenversicherung genießen Beamte einen Sonderstatus. Der Dienstherr gewährt einen Zuschuss. Durch die Beihilfe müssen lediglich die Restkosten privat abgesichert werden. Die wesentlichen Informationen zum Thema haben wir zusammengestellt.

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Beamte: Sonderregeln bei der Krankenversicherung

Für Beamte gelten spezielle Regeln bei der Krankenversicherung. Anders als Arbeitnehmer oder Selbständige müssen sie nur einen Teil der Kosten tragen. Diese Restkosten müssen privat abgesichert werden. Vom Dienstherrn gibt es in Form der Beihilfe einen Zuschuss, der zwischen 50 bis 80 Prozent der Gesundheitskosten ausmachen kann. Der Zuschuss richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder und dem Beihilfeträger. So gelten z.B. für Hessen und das Saarland andere Beihilfevorschriften als für Bayern oder Niedersachsen.

Aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erhalten auch die Familienangehörigen eines Beamten die Beihilfe, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Beamte: Beihilfetarife in der privaten Krankenversicherung

Beamte erhalten für die Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss. Stattdessen zahlen Bund oder Land zwischen 50 und 80 Prozent der Aufwendungen. Nur die Restkosten müssen über die private Krankenversicherung abgesichert werden. Für Familienangehörige werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls staatliche Zuschüsse gezahlt. Die Regelungen dazu finden sich den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. der Länder.

Die Beihilfe fällt höher aus, wenn der Beamte Kinder hat. Allerdings fällt die Beihilfe je nach Bundesland unterschiedlich aus. So gelten z.B. für Hessen andere Vorschriften als für Baden-Württemberg. Im Zweifel gibt die zuständige Beihilfestelle Auskunft über den Prozentsatz, der vom Dienstherrn bezahlt wird. Auch die erstattungsfähigen Aufwendungen unterscheiden sich je nach Beihilfestelle.

Die privaten Krankenversicherer bieten spezielle Beamtentarife an. Nicht von der Beihilfe übernommene Leistungen können über gesonderte Ergänzungstarife abgesichert werden. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Kürzungen in den Beihilfeverordnungen gekommen ist, können über diesen Zusatztarif Leistungslücken aufgefangen werden.

Die private Krankenversicherung bietet individuelle Tarife an. So können z.B. Beamtenanwärter kostengünstige Tarife abschießen, während Beamte auf Zeit leistungsstärkere Angebote wählen können. Der Beitrag für die PKV muss von Beamten vollständig selbst bezahlt werden.

In der PKV ist zur Antragsaufnahme eine Risikoprüfung erforderlich. Dies kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag gewährt werden kann. Um eine Ablehnung zu vermeiden, gilt bei der Erstverbeamtung der sogenannte Kontrahierungszwang. Beamte werden selbst bei nicht versicherbaren Erkrankungen mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent in der PKV aufgenommen.

Wie hoch die Beihilfesätze sind und welche Restkosten abgesichert werden müssen, ergibt sich aus den Dienstvorschriften und Rechtsverordnungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.

Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht für Beamte die Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Theoretisch können Beihilfeberechtigte somit auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse wählen. Der Beitragsaufwand bemisst sich als Prozentsatz vom Einkommen. Allerdings wird in diesem Fall kein Zuschuss des Dienstherrn gezahlt. Beihilfeberechtigte zahlen demnach den vollen Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse aus der eigenen Tasche. Aus wirtschaftlichen Gründen wird sich daher für Beamte der GKV-Schutz nicht rechnen.

Die Vorteile der Kassenmitgliedschaft - beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kindern - gilt natürlich auch für Beamte. Da die Beihilfeverordnungen jedoch auch auf Familienangehörige angewendet werden, ist die Beitragsbelastung in der Privaten in der Regel geringer als in der gesetzlichen Kasse.

Wo sollten sich Beamte krankenversichern?

Für Beamte ist die Wahl bei der Krankenversicherung relativ einfach zu beantworten. Die Beihilfe des Dienstherrn wird lediglich für die private Krankenversicherung gezahlt. Daher ist die PKV allein aus finanziellen Gründen der GKV vorzuziehen. Betrachtet man zusätzlich die höherwertigen Leistungen der Privaten, liegt auch unter diesem Aspekt die PKV vorne. Ein weiterer Pluspunkt für die Private ist, dass die Beilhilfevorschriften auch auf Familienangehörige angewendet werden können.

Beamte sollten ihr Hauptaugenmerk auf die Auswahl eines geeigneten privaten Versicherers legen. Nicht jedes Unternehmen ist auf die Restkostenabsicherung für diesen Personenkreis spezialisiert. Beim Vergleich der Anbieter sollte man zudem die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit sowie den Service berücksichtigen.

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