Krankenversicherung für Angestellte
Angestellte: Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Private Krankenversicherung für Angestellte
Frewillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse können in die private Krankenversicherung wechseln. Dazu muss der Bruttojahresverdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Ein Wechsel in die PKV kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen. Berufsanfänger können in die Private, wenn das Jahresgehalt voraussichtlich über der Gehaltsgrenze liegt.
Zuvor sollte man sich jedoch im Klaren sein, welche Bedingungen in der privaten Krankenversicherung gelten. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem versicherten Tarif und dem Gesundheitszustand. Wer krank oder älter ist, zahlt einen höheren Beitrag. In der Privatversicherung muss für jede Person, auch Kinder, ein separater Beitrag bezahlt werden.
Die Beitragskalkulation sieht eine Altersrückstellung vor. Jeder Versicherte zahlt mit dem monatlichen Beitrag einen Anteil an den Versicherer, der als Altersrückstellung zurückgelegt wird. Damit sollen die steigenden Gesundheitskosten im Alter aufgefangen werden. Die Altersrückstellung muss bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden. Ab dem 65. Lebensjahr wird diese Position aufgelöst und soll die Beiträge stabil halten.
Bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen sollte man sich über die Leistungen informieren. Zum anderen ist die Beitragsstabilität eines Versicherers wichtig. Dazu sollten Daten zur Finanzlage und zur Bestandsentwicklung analysiert werden.
Angestellte in der Krankenkasse
Angestellte mit einem Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Für oberhalb dieser Grenze verdient, kann freiwilliges Mitglied der GKV werden. Der Beitrag bemisst sich als Prozentsatz vom Einkommen.
Die Leistungen bei den Krankenkassen werden durch den Gesetzgeber festgelegt. So kommt es, dass nahezu 95 Prozent der Leistungen identisch sind. Trotzdem lohnt ein Vergleich der Tarife in der GKV. Denn jedes Unternehmen bietet spezielle Serviceleistungen und Tariferweiterungen an.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind - unter gewissen Umständen - der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert. Dadurch, dass sich der Beitrag an der Leistungsfähigkeit des Versicherten orientiert, zahlt man bei geringerem Einkommen auch entsprechend weniger. Der Maximalbeitrag wird bei der Beitragsbemessungsgrenze erreicht.
Welche Krankenversicherung sollten Angestellte wählen?
Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern besteht. Sollte dies der Fall sein, ist folgendes zu klären:
- Familiensituation,
- Berufliche Entwicklung,
- Einkommensentwicklung,
- Leistungswunsch.
Nur wer sich über die Vor- und Nachteile einer PKV im Klaren ist, wird mit der Entscheidung langfristig zufrieden sein. Zu den Vorzügen der höheren Leistungen und der oftmals günstigeren Beiträge in jungen Jahren gesellen sich die Nachteile der Beitragssteigerungen und der kostenpflichtigen Versicherungen von Kindern und möglicherweise dem Ehegatten.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden sich Angestellte künftig auf geringere Leistungen und höhere Zuzahlungen einstellen müssen. Zahlreiche Gesundheitsreformen haben das Leistungsspektrum der GKV in den letzten Jahrzehnten gekürzt. Angesichts der demografischen Entwicklung dürfte an diesem Trend kein Weg vorbeiführen.
Einen Mittwelweg bieten die Zusatzpolicen an. Durch die bestehende Mitgliedschaft in der GKV bemisst sich der Beitrag am Einkommen. Die sinkenden Kassenleistungen werden durch optionale Zusatztarife aufgefangen. Wer sich nicht dauerhaft an die PKV binden möchte, hat mit der Kombination aus GKV und Ergänzungsversicherung eine leistungsstarke Kombination.
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