Krankenversicherung Ärzte
Ärzte können zwischen PKV und GKV wählen
Mediziner sind täglich mit dem Gesundheitswesen konfrontiert. Aus diesem Grund wissen Ärzte eine solide und leistungsstarke Krankenversicherung zu schätzen. Die Frage, ob eine gesetzliche oder private Kasse die richtige Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Private Krankenversicherung für Ärzte
Da Mediziner statistisch gesehen weniger Kosten verursachen, bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Ärztetarife an. Die Beiträge liegen bis zu 30 Prozent unter den Normaltarifen. Dies hängt auch damit zusammen, dass sich Ärzte oftmals kostenfrei oder günstiger von Berufskollegen behandeln lassen. Allerdings räumt nicht jedes PKV-Unternehmen diesen Rabatt ein. In der Regel wird die Reduzierung nur Humanmedizinern eingeräumt. Zudem erfolgt eine Unterscheidung zwischen allgemeinen und Zahnärzten.
Bezüglich der Versicherungsfähigkeit in der Privaten spielt der Berufsstatus eine Rolle. Freiberuflich tätige Ärzte können sich jederzeit in der privaten Krankenversicherung versichern. Angestellte Mediziner müssen mit ihrem Einkommen jedoch über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Erst dann besteht die Wechselmöglichkeit in das private Versicherungssystem.
Für die Aufnahme in die PKV muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Dazu fragt der Versicherer den aktuellen Gesundheitszustand sowie die Behandlungen und Krankheiten der letzten Jahre ab. Erst nach erfolgter Prüfung erfolgt eine Annahme durch den Versicherer. Die Tarifprämien richten nach Alter, Geschlecht, den versicherten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand.
Medizinstudenten können sich bereits bei Aufnahme des Studiums privat versichern. Zwar besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV. Allerdings ermöglicht der Gesetzgeber innerhalb von zwei Monaten nach Einschreibung den Wechsel in die Private. Der Vorteil einer frühzeitigen Privatversicherung liegt darin, dass gesundheitliche Verschlechterungen während des Studiums bei einer späteren Vollversicherung nicht mehr relevant sind. Die Studententarife kosten nur einen Bruchteil der Vollkostentarife.
Gesetzliche Krankenkasse für Ärzte
Jeder Arzt kann Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt, dass innerhalb der letzten Jahre eine Mindestversicherungszeit in der GKV zurückgelegt wurde. Die Leistungen sind vom Gesetzgeber zum größten Teil vorgegeben und unterscheiden sich kaum zwischen den Krankenkassen. Trotzdem ist ein Vergleich der freiwilligen Zusatz- und Serviceleistungen zu empfehlen.
Der Beitrag orientiert sich am Einkommen. Er wird als Prozentsatz vom Bruttolohn berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nur das Einkommen bis zu diesem Wert wird zur Beitragsberechnung herangezogen. Angestellte Ärzte, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, können zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV wählen. Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass unter bestimmten Umständen der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Als Nachteil haben sich in den letzten Jahren die Leistungskürzungen durch diverse Gesundheitsreformen herauskristallisiert. Trotzdem ist der Beitragssatz sukzessive angestiegen.
Wo sollten sich Ärzte krankenversichern?
Als Akteur des Gesundheitswesens können Ärzte die Notwendigkeit einer leistungsstarken Krankenversicherung abschätzen. Garantierte Leistungen mit gesonderten Konditionen für Mediziner bieten ausschließlich die privaten Krankenversicherer an. Allerdings ist die kostenlose Familienversicherung in der Privaten nicht möglich. Kinder und Ehegatten müssen ebenfalls privat versichert werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten zwar keine gesonderten Ärztetarife, locken jedoch mit der Familienversicherung. Mit den privaten Zusatztarifen können individuelle Absicherungen für ambulante, stationäre oder Zahn-Leistungen versichert werden.
Über die Fortentwicklung im Gesundheitswesen kann man nur Spekulationen anstellen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird im Bereich der gesetzlichen Kassen der Aufbau einer Kapitalreserve erforderlich. Ob dies jedoch Eingang in die aktuelle Gesundheitspolitik findet, hängt von der politischen Konstellation ab.
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