Krankenkassenwechsel
Kassenwechsel: Tipps für eine neue Krankenversicherung
Krankenkassenwechsel nach Insolvenz vornehmen
Nicht nur die Insolvenz einer Krankenkasse ist der Grund für einen Wechsel. Wer mit den Versicherungsleistungen oder dem Service seines Versicherers unzufrieden ist, hat ebenfalls das Recht, in eine andere Kasse zu wechseln. Im Unterschied dazu müssen die Mitglieder nach einer Insolvenz in eine andere Kasse wechseln. Der Versicherungsschutz wird nicht automatisch fortgeführt. Trotzdem besteht kein Anlass zur Sorge: Versicherte sind in jedem Fall bei Krankheit abgesichert. Dies gilt auch für laufende Behandlungen.
Handlungsbedarf besteht dennoch. Pflichtversicherte haben bis 14 Tage nach Schließung Zeit, eine neue Krankenversicherung zu finden. Für freiwillig Versicherte liegt die Frist bei drei Monaten. Die Regelungen für die Versicherten der BKK für Heilberufe im Überblick:
- Pflichtversicherte: Frist bis zum 14.01.2012,
- Freiwillig Versicherte: Frist bis zum 31.03.2012.
Für freiwillig Versicherte gilt damit eine längere Wechselmöglichkeit. Der Versicherungsschutz schließt sich in jedem Fall direkt an das Schließungsdatum an. Wer also erst später eine neue Kasse findet, wird rückwirkend zum 1. Januar 2012 versichert und muss auch rückwirkend Beiträge zahlen.
Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse soll nach Worten von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ohne Probleme verlaufen. Im Sommer gab es Meldungen, dass den Versicherten der City BKK die Aufnahme bei anderen Kassen erschwert würde. Vor allem ältere und kranke Versicherte wurden abgewiesen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) stellte klar, dass die Versicherten der BKK für Heilberufe in jede andere gesetzliche Kasse in ihrem Bundesland wechseln können. Wenn sich eine Kasse nicht an diese gesetzliche Verpflichtung halte, behalte sich das BVA weitere Schritte vor.
Vorgehensweise beim Kassenwechsel
Rund 113.000 Versicherte der BKK für Heilberufe müssen sich eine neue Krankenversicherung suchen. Dabei haben sie die Wahl zwischen rund 50 gesetzlichen Krankenkassen und mehr als privaten Krankenversicherungen. Die PKV ist jedoch nur für die freiwillig Versicherten eine Alternative. Pflichtversicherte dürfen lediglich in eine andere GKV wechseln. Auch wenn das Leistungsspektrum der GKV zu 95 Prozent vom Gesetzgeber vorgegeben ist, lohnt ein Vergleich der Anbieter.
Tipps für Pflichtversicherte
- Leistungen: Bietet die neue Kasse bestimmte Extraleistungen an, die über den gesetzlichen Grundschutz hinausreichen? Dies können z.B. bestimmte Programme für Diabetiker oder Asthma sein.
- Service: Wer einen Vor-Ort-Service mit einem persönlichen Ansprechpartner haben möchte, sollte darauf achten, dass die Kasse über eine Filiale in der Nähe verfügt.
- Bonusmodelle: Einige Krankenkassen bieten besondere Tarife an, bei denen gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird. Versicherte erhalten Teile des Beitrags zurück, wenn sie z.B. wenige Leistungen in Anspruch nehmen oder gesundheitsbewusst Leben (z.B. Nichtraucher).
- Zusatzbeitrag: Seit 2011 können die Kassen einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe verlangen. Bisher verlangen zwölf Kassen einen Zusatzbeitrag. Der neue Versicherer sollte finanziell solide aufgestellt sein und derzeit keine Zusatzprämie verlangen.
Tipps für freiwillig Versicherte
Zusätzlich zum Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen sollten freiwillig Versicherte die Möglichkeit des PKV-Wechsels überprüfen. Sie haben aufgrund ihres Status das Recht, neben einem gesetzlichen such auch für einen privaten Anbieter zu entscheiden. Dies gilt für folgenden Personenkreis:
- Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb von 49.500 Euro,
- Beamte,
- Freiberufler,
- Selbständige,
- Studenten (unter bestimmten Voraussetzungen).
Zunächst ist es ratsam, sich die Unterschiede zwischen GKV und PKV vor Augen zu führen. In der Privaten gilt im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse keine Annahmezwang. Zuvor muss ein Antrag gestellt werden, in dem Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand gemacht werden müssen. Das PKV-Unternehmen entscheidet auf Basis dieser Angaben, ob der Versicherungsschutz gewährt wird. Aktuelle Tarifvergleich erhalten Sie hier.
Grundsätzlich gilt: Wer sich für neue Krankenkasse entschieden hat - egal ob gesetzlich oder privat - muss seinen Arbeitgeber informieren. Der Versicherte erhält eine Mitglieds- (GKV) bzw. Beitragsbescheinigung (PKV) zur Vorlage beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung wird benötigt, damit die Sozialversicherungsbeiträge (u.a. an die Rentenkasse) ordnungsgemäß abgeführt werden können.
Worauf ist beim Krankenkassenwechsel noch zu achten?
Wenn Familienangehörige kostenlos mitversichert sind, muss dies beim Krankenkassenwechsel ebenfalls berücksichtigt werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Für den Ehepartner und Kinder muss ein eigener Vertrag gegen zusätzlichen Beitrag abgeschlossen werden. Bei einem Kassenwechsel in eine andere GKV müssen die die Familienangehörigen im Aufnahmeantrag aufgeführt werden, damit auch für sie Schutz besteht.
Keinem Versicherten entstehen Versicherungslücken, unabhängig davon ob man in die GKV oder die PKV wechselt. Durch den Nachweis des Versicherungsschutzes in der vorherigen Kasse entfallen die Wartezeiten. Jeder Arzt muss eine begonnene Behandlung fortführen. Dies gilt ebenso für Krankengeld- oder REHA-Leistungen. Auch wenn die Leistungen von der BKK für Heilberufe bereits genehmigt wurden, muss die neue Versicherung die Kosten grundsätzlich übernehmen. Allerdings ist es ratsam, die neue Kasse über laufende Behandlungen in Kenntnis zu setzen und die Kostenübernahme zu klären.
Versicherte der BKK für Heilberufe können sich bei Fragen zur Schließung und den Folgen für ihre Mitgliedschaft an eine Telefon-Hotline wenden. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr unter folgenden Nummern erreichbar:
- Pflichtversicherte: 02 11/69 82 80 80
- Freiwillig Versicherte: 02 11/69 82 80 90
Weitere Informationen
- Haushaltshilfe(vorheriger Artikel)
- Krankenversicherung 2012(nächster Artikel)
Nach der City BKK muss mit der BKK für Heilberufe bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse Insolvenz anmelden. Die Schließung ist die Folge einer wirtschaftlichen Schieflage und der massiven Mitgliederverluste. Das Bundesversicherungsamt (BVA) sah sich daher gezwungen, die Kasse zum 31. Dezember 2011 zu schließen. Worauf Versicherte beim Krankenkassenwechsel achten sollten.