Krankenkassenbeitrag 2012

Allgemeiner Beitragssatz bei 15,5 Prozent

Die gesetzlichen Krankenkassen werden zu Jahresbeginn den Beitragssatz nicht verändern. Damit liegt der Krankenkassenbeitrag 2012 unverändert bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer entrichten davon einen Anteil von 8,2 Prozent, die Arbeitgeber zahlen 7,3 Prozent.

Anzeige

Kassenbeitrag steigt wegen Milliardendefizit

Rote Zahlen für die gesetzlichen Krankenkassen: Auf ca. 15 Milliarden Euro wird sich 2011 das Minus belaufen. Aus diesem Grund erfolgt die Anhebung des Krankenkassenbeitrags auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Zusätzlich haben die Unternehmen die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben, wenn das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht.

Der Beitragsbelastung wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt - jedoch nicht paritätisch. Die Unternehmen zahlen einen Zuschuss von 7,3 Prozent, die Versicherten müssen 8,2 Prozent hinblättern. Als obere Begrenzung fungiert die Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, muss keine Beiträge mehr entrichten.

Kassenbeitrag und Zusatzbeitrag rauf?

Zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten beim Zusatzbeitrag geändert. Gesetzliche Kassen, welche zusätzlichen Finanzbedarf haben, können sich über einen Zusatzbeitrag refinanzieren. Diese zusätzliche Prämie ist vom Versicherten allein zu tragen. Ab 2011 wird keine Begrenzung der Zusatzbeiträge mehr vorgenommen. Wird der Versicherte jedoch mit mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens belastet, greift ein Sozialausgleich.

Bisher haben erst wenige Krankenversicherer zu der zusätzlichen Prämie gegriffen. Ob sich diese Situation ändert, ist ungewiss. Je nach wirtschaftlicher Lage kann sich der Finanzbedarf erhöhen. Weitere steuerliche Zuschüsse von Seiten des Gesetzgebers sind nicht vorgesehen. Künftige Kostensteigerungen sollen allein zu Lasten der Versicherten gehen. Damit soll erreicht werden, dass die Gesundheits- von den Arbeitskosten entkoppelt werden.

Kritiker sehen darin einen Ausstieg aus dem Solidarprinzip in der Krankenversicherung. Sie werfen der Bundesregierung eine Privatisierung von Sozialleistungen vor. Die SPD hat bereits angekündigt, im Falle eines Wahlsieges bei der nächsten Bundestagswahl ihr Konzept einer Bürgerversicherung umzusetzen.

Warum steigt der Krankenkassenbeitrag?

Die Beitragsanteile von Arbeitgebern, Versicherte sowie die Steuerzuschüsse des Bundes fließen in den Gesundheitsfonds. Von dort werden die Gelder in einem komplizierten Verfahren an die Krankenkassen verteilt. Wenn die Einnahmen des Gesundheitsfonds lediglich 95 Prozent oder weniger der Gesamtausgaben bei den gesetzlichen Kassen decken, muss der Krankenkassenbeitrag erhöht werden.

In Zukunft soll der Beitragssatz bei 15,5 Prozent festgezurrt werden. Versicherte werden über einen Zusatzbeitrag an den steigenden Kosten im Gesundheitswesen beteiligt. Da von Seiten der Bundesregierung keine Deckelung vorgesehen wurde, kann die Extraprämie theoretisch auf 100 Euro und mehr im Monat ansteigen. Langfristig kann es also nur darum gehen, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen einzudämmen und/oder kapitalgedeckte Elemente in die gesetzliche Krankenversicherung einzubauen. Als Alternative bieten sich lediglich Kürzungen von Leistungen an.

Weitere Informationen

Weitere Artikel